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Experten-Antwort

Kündigung durch Arbeitgeber bei befristeter Erwerbsminderungsrente

von Elisabeth28.03.2023 | 10:42
2019 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 11/20 wegen schwerer Depressionen krank geschrieben und habe rückwirkend zum 1.6.21 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bis zum 31.05.24 bewilligt bekommen. Zudem habe ich ein Schwerbehinderung von 30%. Mein Arbeitgeber will mir nun kündigen. Meine Frage, darf er das und welchen Urlaubsanspruch habe ich? Kann ich eine Abfindung verlangen bei Kündigung? Ich bin seit 30 Jahren dort angestellt. Ich bin total verzweifelt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

Ihre Frage betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, den Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

ThomasRam 28.03.2023 | 10:59
Hallo, Arbeitsrecht wird im gesetzliche-Rente-Forum keiner beantworten können ... Betriebsrat, Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung, Rechtsanwalt wären da Ansprechpartner.
ThomasRam 28.03.2023 | 11:13
... ergänzend: Da sie weniger als 50% GdB haben, gibt es keine Sonderregeln für Schwerbehinderte. Aber auch normale Kündigungen des AG sind nicht so einfach. Gegen eine rechtlich nicht ausreichende Kündigung können Sie klagen. Aus Um ALG I zu erhalten MÜSSEN sie sogar klagen, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich/erkennbar ist. In Aufhebungs/Abfindungsverträgen unterschreiben Sie üblicherweise einen Klageverzicht und erhalten dafür eine Abfindung. Vielleicht hilft ihnen das weiter: https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/2020/07/kuendigung-u…
Longam 28.03.2023 | 11:16
Es wurde Ihnen schon gesagt, wohin Sie sich wenden können. Im Allgemeinen wird das Arbeitsverhältnis erst bei einer unbefristeten EM-Rente aufgelöst. Während des Bezuges einer befristeten EM-Rente ruht das Arbeitsverhältnis nur.
Peter T.am 28.03.2023 | 12:41
Bei einem GdB von 30 können Sie beim AA eine "Gleichstellung" beantragen. Dann haben Sie (zwar eingeschränkte) Rechte. Hier ein Link mit den Infos. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/speziel… Vielleicht hilft Ihne das auch etwas weiter. Viel Erfolg.
Abschlägeam 28.03.2023 | 12:58
Das schützt 'Elisabeth' aber nicht davor, dass Sie trotzdem gekündigt werden kann und deshalb dringend Rat bei einem entsprechenden Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen sollte. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht müsste im Übrigen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Es scheint also sinnvoll, sich vorrangig um eine entsprechende arbeitsrechtliche persönliche Beratung zu kümmern.
Longam 28.03.2023 | 13:10
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Im Allgemeinen wird das Arbeitsverhältnis erst bei einer unbefristeten EM-Rente aufgelöst. Während des Bezuges einer befristeten EM-Rente ruht das Arbeitsverhältnis nur.
Das schützt 'Elisabeth' aber nicht davor, dass Sie trotzdem gekündigt werden kann
Aber eben nicht aus dem Grund der Berentung!
Abschlägeam 28.03.2023 | 13:28
Zitat von Long anzeigenausblenden
Das schützt 'Elisabeth' aber nicht davor, dass Sie trotzdem gekündigt werden kann
Aber eben nicht aus dem Grund der Berentung!
Aber zum Beispiel 'krankheitsbedingt' und da spielt dann die Länge einer Krankheit wiederum eine Rolle, die bei einer festgestellten vollen Erwerbsminderung zumindest nicht in 'absehbarer' Zeit behoben werden kann. Dass insbesondere auch in Tarifverträgen und aber auch entsprechenden BSG-Urteilen bei einer befristeten EM-Rente nicht 'automatisch' endet, hat damit nichts zu tun. Die Aussage 'im Allgemeinen' ist also im Einzelfall kein Schutz vor einer dennoch möglichen Kündigung. Aber das sollte besser der zu konsultierende Fachanwalt oder eben das Arbeitsgericht entscheiden.
Longam 28.03.2023 | 13:47
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Im Allgemeinen wird das Arbeitsverhältnis erst bei einer unbefristeten EM-Rente aufgelöst. Während des Bezuges einer befristeten EM-Rente ruht das Arbeitsverhältnis nur.
Das schützt 'Elisabeth' aber nicht davor, dass Sie trotzdem gekündigt werden kann
Aber eben nicht aus dem Grund der Berentung!
Aber zum Beispiel 'krankheitsbedingt' und da spielt dann die Länge einer Krankheit wiederum eine Rolle, die bei einer festgestellten vollen Erwerbsminderung zumindest nicht in 'absehbarer' Zeit behoben werden kann. Dass insbesondere auch in Tarifverträgen und aber auch entsprechenden BSG-Urteilen bei einer befristeten EM-Rente nicht 'automatisch' endet, hat damit nichts zu tun. Die Aussage 'im Allgemeinen' ist also im Einzelfall kein Schutz vor einer dennoch möglichen Kündigung. Aber das sollte besser der zu konsultierende Fachanwalt oder eben das Arbeitsgericht entscheiden.
So habe ich die Frage allerdings verstanden, gekündigt werden soll wegen des Rentenbezuges. Ja, im Allgemeinen. Ob's im Besonderen auch der Fall ist, erfährt Elisabeth bei den empfohlenen Stellen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist tatsächlich eine andere Baustelle.
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