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Kündigung vor Rente

von hebe13.08.2009 | 17:27
6428 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich werde im November diesen Jahres 63 Jahre alt und möchte ab 1. Dezember in Rente gehen. Ich weiß um die 7,2% Abschlag für 24 Monate vorzeitigem Beginn. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen wegen einer Kündigung, zu welchem Termin ich kündigen soll. Darauf hin legte er mir einen Aufhebungsvertrag vor. Er sagte mir, dass dies egal wäre, ob Kündigung oder Aufhebung. Ich möchte nun wissen, ob dies tatsächlich so ist und ich bei einem evtl. Aufhebungsvertrag auch keine Repressalien von irgendeiner Stelle (Amt) zu befürchten habe. Vielleicht kann mir noch jemand sagen, wie die normalen Kündigungszeiten sind, die ich einhalten muss. Oder muss ich vielleicht gar nicht kündigen. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hebe,

bezüglich der Rentengewährung ist es unerheblich, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, oder durch Aufhebungsvertrag beenden. Auswirkungen könnten sich bezüglich Leistungen der Arbeitsverwaltung ergeben. Ich würde Ihnen vorschlagen, sich mit dieser Frage an die Agentur für Arbeit zu wenden.

2 Antworten

Skatrentneram 13.08.2009 | 17:35
Sofern die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, wird Ihnen diese auch genehmigt. Ob Sie nun kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben interessiert die Rentenversicherung nicht. Die normalen Kündigungszeiten sollten Sie aus Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen können.
Fritziam 13.08.2009 | 21:13
Hallo Ich würde beim DGB Rechtschutz, VDK,SOVD,Rechtsanwald für Sozialrecht,Gewerkschaft nachfragen es geht sicher auch um Arbeitslosengel oder Ähnliches auf jeden fall nicht ohne Beratung Kündigen oder ihrgend was unterschreiben. MfG Fritzi
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