Hallo Hebe,
bezüglich der Rentengewährung ist es unerheblich, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, oder durch Aufhebungsvertrag beenden. Auswirkungen könnten sich bezüglich Leistungen der Arbeitsverwaltung ergeben. Ich würde Ihnen vorschlagen, sich mit dieser Frage an die Agentur für Arbeit zu wenden.