Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kündigung während Altersteilzeit/Blockmodell/Arbeitsphase-Rente trotzdem mit 62?

von yogi22.01.2008 | 19:41
4824 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
In einem von mir betreuten Fall ist ein Arbeitnehmer (Alter 56,5) in der Arbeitsphase seiner Altersteilzeit schwer erkrankt (Burn-Out;Depression), die weitere Beschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz erscheint unmöglich. Sollte eine Rente wg. Erwerbsminderung nicht möglich sein, würde die betroffene Person seine bisherige Stelle kündigen wollen. Um die Zeit bis zum Renteneintritt mit der Person planen zu können, folgende Frage: Die Vereinbarung über Altersteilzeit wurde vor dem 1.1.07 getroffen, frühstmöglicher Rentenbeginn also 62Lj. Gilt dies auch weiter, wenn er nun während der Arbeitsphase kündigt, oder ist dann das 63 Lj. wieder frühstmöglicher Beginn? Wie wäre dies bei Bezug von Erwerbsminderungsrente und Kündigung der bisherigen Stelle? Vielen Dank schonmal für die Hilfe

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.01.2008 | 09:21

Sofern die Vereinbarung über Altersteilzeit vor dem Stichtag 01.01.2007 abgeschlossen wurde, liegt - unabhängig von einer evtl. vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit - Vertrauensschutz vor. Zu beachten ist jedoch, dass Voraussetzung für eine Altersrente wegen Altersteilzeit u.a. ist, dass mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit vorliegen müssen.

Sofern der Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis besitzt und die übrigen Voraussetzungen dieser Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, könnte diese Altersrentenart in Frage kommen.

Wird während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung zugebilligt und endet das Beschäftigungsverhältnis nicht vereinbarungsgemäß, liegt ein "Störfall" i.S. § 23 b Abs. 2 S. 2 ff SGB 4 vor. Das Beschäftigungsverhältnis endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers an den Versicherten zugestellt wird.

2 Antworten

---am 22.01.2008 | 20:42
Hallo, der Vertrauensschutz besteht weiterhin. Es spielt keine Rolle, ob die Altersteilszeit überhaupt angetreten, abgebrochen oder sonstiges damit geworden ist.
no nameam 23.01.2008 | 06:50
Ich stimme "---" zu. Ein Vertrauensschutztatbestand ist, einmal erfüllt, nicht verfallbar. Es kommt nicht einmal darauf an, ob die ATZ tatsächlich angetreten wurde - sondern nur darauf, DASS der Vertrag abgeschlossen wurde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026