Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern die Vereinbarung über Altersteilzeit vor dem Stichtag 01.01.2007 abgeschlossen wurde, liegt - unabhängig von einer evtl. vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit - Vertrauensschutz vor. Zu beachten ist jedoch, dass Voraussetzung für eine Altersrente wegen Altersteilzeit u.a. ist, dass mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit vorliegen müssen.
Sofern der Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis besitzt und die übrigen Voraussetzungen dieser Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, könnte diese Altersrentenart in Frage kommen.
Wird während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung zugebilligt und endet das Beschäftigungsverhältnis nicht vereinbarungsgemäß, liegt ein "Störfall" i.S. § 23 b Abs. 2 S. 2 ff SGB 4 vor. Das Beschäftigungsverhältnis endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers an den Versicherten zugestellt wird.
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