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Experten-Antwort

Kündigung zum Rentenbeginn mit 63 J.

von Wolle11.01.2015 | 15:06
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8 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1952 und habe im März die Voraussetzung für die Rente für langjährig Versicherte erfüllt, also 540 Monate (45 Jahre). Nun steht die Frage im Raum, ob ich kündigen muss?? Mein Arbeitgeber meint Ja. Ich habe aber die Rentenbestätigung erst Mitte April zu erwarten, weil ja noch bis Ende März Pflichtbeiträge an die DRV gezahlt werden. Die Neuregelung für die Rente mit 63 J. ist noch nicht im Manteltarifvertrag drin. Danke für eine Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2015 | 11:30

Fragen zum Arbeitsrecht können wir im Rahmen dieses Forums leider nicht beantworten.

7 Antworten

-/-am 11.01.2015 | 15:39
Auskünfte zum Arbeitsrecht stehen den Rentenversicherungsträgern nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht zu.
Schilas Mamaam 11.01.2015 | 16:03
Hallo Wolle, der ÖD tut sich etwas schwer mit den neuen gesetzlichen Regelungen. Ich habe lange recherciert, den Betriebsrat eingeschaltet, aber es führte kein Weg zu einer einer Einigung, d.h. Aufhebung des Arbeitsvertrages wegen rentenrelevanter Tatbestände. Ich wurde im Dezember 63 Jahre, habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2015 gekündigt, da ich bis dahin noch Beschäftigte im ÖD bin. Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte ist der 01.02.2015. Meine Disskussionen zum Rentenbeginn haben mir sehr viel Ärger eingebracht, machen Sie nicht den gleichen Fehler. Meine Empfehlung : Kündigen Sie, wenn der AG darauf besteht. LG Christina
Rentenzombieam 11.01.2015 | 16:22
Wenn du dem Chef am 31.03. auf den Schreibtisch kackst, kriegst du am 01.04. deine Rente.
Gigiam 12.01.2015 | 15:15
Hallo @Wolle, in vielen Tarifverträgen (auch ÖD) ist geregelt das das Beschätigungsverhältnis mit Ablauf des Monates vor Beginn der Regelaltersrente (65 Jahre+X) endet ohne das eine Kündigung erforderlich ist. Bei allen anderen (vorzeitigen) Altersrentenarten ist eine Kündigung oder -wenn eine rechtzeitige Kündigung nicht mehr möglich ist- ein Aufhebungsvertrag erforderlich. Gigi
H. Weberam 12.01.2015 | 15:52
Ich habe 1/4 Jahr meine Schwebt Rente eingereicht! Mein Rentenbescheid kam vorzeitig und pünktlich. Beim AG wurde der voraussichtliche Verdienst der DRV vorab mitgeteilt. Somit konnte ich auch im öffentlichen Dienst Frühzeit kündigen. Ja bei vorzeitigem Rentenbezug ist eine Kündigung im ÖD nötig, ansonsten Aufhebungsvertrag jederzeit!
Rentenzombieam 12.01.2015 | 22:11
Seltsam, wo ist mein Beitrag von gestern? Ich habe doch da schon eine gute Lösung beigetragen.
W*lfgangam 12.01.2015 | 22:51
...fragen Sie 'Unten' mal nach - müssen die Lykaner lecker gefressen haben *g Gruß w.
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