Hallo Sushi,
maßgeblich für die Nachversicherung sind die Bruttoarbeitsentgelte während der "Beamtenzeit". Diese Entgelte sind Grundlage der Beiträge, die vom Dienstherrn zu zahlen sind. Nur mit dieser Grundlage kann eine Renteninformation über eine zukünftige gesetzliche Rente errechnet werden.
Ob Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden können, kann vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht beantwortet werden.
Wir empfehlen Ihnen sich an eine gesetzliche Krankenkasse zu wenden.
Ob es Möglichkeiten gibt die bisherigen Pensionsansprüchen aufrechtzuerhalten können wir ebenfalls nicht beantworten.
Der gesetzliche Rentenversicherungsträger kann insgesamt nur Informationen zum Thema der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stellen.