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Kündigung/Freistellung Beamte für Studium

von sushi13.09.2009 | 12:36
1622 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin seit 19 Jahren (inkl. Ausbildung) im öffentlichen Dienst, z.Zt. in einer AöR als Lebenszeitbeamtin A12 beschäftigt, und spiele mit dem Gedanken, noch mal komplett neu zu beginnen und ein Vollzeitstudium aufzunehmen, das fachlich rein gar nichts mit meinem jetzigen Aufgabengebiet zu tun hat. Ich weiß, dass eine Kündigung mit der Nachversicherung zum Bruttogehalt verbunden ist, und ich somit mit erheblichen Einbußen in der Altersversorgung rechnen muss. Kann mir jemand sagen, an welche Stelle ich mich wenden kann, um genauere Infos über Beträge zu erhalten? Meine Besoldungsstelle als Ansprechpartner fällt aus, da ich meine Pläne dort noch nicht kundtun möchte... Kann ich denn nach meiner Kündigung ohne Weiteres in eine gesetzl. KV wechseln? Zur Info: ich habe es in den letzten Jahren auf ein paar nette Krankheiten wie Krebs und 3 Bandscheibenvorfälle (davon einer bereits operiert) gebracht - kann das zu Schwierigkeiten führen? Ok, und dann eine Frage, die wohlmehr Wunschdenken ausdrückt;): Gibt es eine Möglichkeit, sich ohne Verlust der Pensionsansprüche freistellen zu lassen? Ich meine, mich an eine solche Vorschrift erinnern zu können, finde aber nicht mehr die rechtliche Grundlage dafür... Vielen Dank im Voraus! sushi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sushi,

maßgeblich für die Nachversicherung sind die Bruttoarbeitsentgelte während der "Beamtenzeit". Diese Entgelte sind Grundlage der Beiträge, die vom Dienstherrn zu zahlen sind. Nur mit dieser Grundlage kann eine Renteninformation über eine zukünftige gesetzliche Rente errechnet werden.

Ob Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden können, kann vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht beantwortet werden.

Wir empfehlen Ihnen sich an eine gesetzliche Krankenkasse zu wenden.

Ob es Möglichkeiten gibt die bisherigen Pensionsansprüchen aufrechtzuerhalten können wir ebenfalls nicht beantworten.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger kann insgesamt nur Informationen zum Thema der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stellen.

1 Antworten

dgam 14.09.2009 | 14:06
Um die Einbußen von der Versorgungsanwartschaft zur gesetzlichen Rente bei Nachversicherung zu ermitteln, werden Sie wohl doch erst mal an Ihre Besoldungs- / Versorgungsstelle ran müssen. Viele Dienstherren erteilen auf Antrag eine Auskunft über die voraussichtliche Versorgung (Fiktivberechnung). Sie müssen dort ja nicht unbedingt verraten, was Sie vorhaben ... vielleicht wollen Sie sich ja nur Gedanken machen, ob Sie sich noch privat fürs Alter absichern müssen ... ;-). Wegen der zu erwartenden gesetzlichen Rente könnten Sie z.B. einen Rentenberater beauftragen. Ob die DRV solche fiktiven Berechnungen auch selbst macht - dann wäre es wohl kostenlos - weiß ich nicht. Wegen der Krankenversicherung kann Ihnen nur eine gesetzliche Krankenkasse eine verbindliche Auskunft geben. Zur Freistellung ohne Entlassung: Da können Sie tatsächlich nur mit Ihrem Dienstherrn verhandeln. Mitunter gibt es Möglichkeiten, sich (z.B.) für ein Studium vom Dienst beurlauben zu lassen, wenn der Studienabschluss für den Aufstieg in den höheren Dienst benötigt würde. Möglicherweise ergibt sich ja auch bei Ihrem derzeitigen Dienstherrn dann die Aussicht auf eine - Ihnen passende -"ganz andere" Tätigkeit. Einen Rechtsanspruch darauf werden Sie aber wohl kaum finden.
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