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Experten-Antwort

Kündigungsfrist verschiebt Rentenbeginn

von Max Regen07.06.2014 | 14:33
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8 Antworten

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Hallo zusammen, am 4.6.14 habe ich einen Rentenantrag für die abschlagsfreie Rente mit 63 gestellt (alle Vorausetzungen sind erfüllt). Rentenbeginn ab dem 1.8.2014. Mein Arbeitgeber verlangt nun die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Demnach wäre der früheste Rentenbeginn der 1 Januar nächsten Jahres. Wenn das zutrifft, könnte ja kein Arbeitnehmer, der bereits 63 oder 64 Jahre alt ist, die "abschlagfreie Rente mit 63" mit Rentenbeginn ab 1.7.14 in Anspruch nehmen. Bei einer Kündigungsfrist von z.B. 6 Monaten, hätte er ja schon im Januar dieses Jahres kündigen müssen, obwohl die neue Rente mit 63 zu diesem Zeitpunkt ja noch lange nicht beschlossen war. Die Forderung nach Einhaltung einer Kündigungsfrist würde ja einem Rentenbeginn zum 1.7.2014, wie im Gesetz vorgesehen, ausschließen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu Ihren Kündigungsfristen kann ich im Forum leider keine kompetente Aussage treffen. Ansonsten ist es schon so wie Sie offensichtlich vermuten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf die Altersrente ab 63. Inwieweit Sie Ihren Arbeitsverdienst durch Absenkung der Arbeitsstundenzahl bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses vermindern können, ist ebenfalls wieder ein arbeitsrechtliches Problem.

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7 Antworten

Herz1952am 08.06.2014 | 19:45
Hallo Max Regen, nach meiner Einschätzung ist das eine Arbeitsrechtsfrage. Ich schlage Ihnen deshalb vor, sich bei der Rechtspflegestelle Ihres Amtsgerichtsbezirks zu erkundigen. Im übrigen gelten die verlängerten Kündigunsfristen nur für Arbeitgeberkündigungen und nicht für Arbeitnehmer, wenn ich mich nicht irre. Also, so schnell wie möglich erkundigen. Herz1952
Herz1952am 08.06.2014 | 19:58
Nachtrag: vielleicht endet das Arbeitsverhältnis auch automatisch mit Rentenbeginn (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetzlich). Deshalb nochmal der Verweis auf die Rechtspflegestelle Herz1952
Herz1952am 08.06.2014 | 19:52
Hallo Max Regen, Rufen sie bitte folgenden Link auf: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Die Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt nur 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats. Für arbeitgeberseitige Kündigungen gelten die im Gesetz vorgesehenen längeren Fristen. Herz1952
GroKoam 09.06.2014 | 08:10
Blödsinn. Du weisst nichts, willst Du wieder die Leute reinlegen. Hast Du noch nie etwas von AT_Verträgen gehört?. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und von Seiten des Arbeitgebers 15 Monate.
Herz1952am 09.06.2014 | 14:05
Hallo Groko, habe mir doch gleich gedacht, dass Du "Leidender Angestellter" bist. Herz1952
GroKoam 09.06.2014 | 17:06
Gedacht? Herzl versucht zu Denken. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
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