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Experten-Antwort

Künstlersozialkasse Abgabepflicht

von J. Schimpf19.02.2012 | 22:38
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3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zu der Abgabepflicht von Theatern zur Künstlersozialkasse. Ich habe letztes Jahr an einem Theater gearbeitet, daß freie Theatergruppen ihr Theater zur Verfügung stellt. Alle Künsler dieses Stückes waren in der KSK. Der Produzent dieser Inszenierung knöpfte uns noch 10 % unserer Gagen ab,um sie an die KSK abzuführen. Jetzt sagte mir ein Kollege, daß diese freie Gruppe noch nie Abgaben gezahlt hätte. Kann ich sowas von Ihnen nachprüfen lassen? Das Ganze ist für mich etwas heikel, da ich natürlich trotzdem gerne weiterhin an Theatern arbeiten möchte. Allerdings nur, wenn alles mit rechten Dingen zugeht... Bitte raten Sie mir doch, wie ich da weiterhin vorgehen soll, vielen Dank, J. Schimpf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J. Schimpf,

grundsätzlich sind selbständige Künstler in der KSK versicherungspflichtig (§ 1 KSVG). Ihr Beitragsanteil beträgt die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen RV, d. h. für das Vorjahr die Hälfte von 19,9 % (§ 15 KSVG). Das wären fast die genannten 10 %. Den Beitrag muss der Versicherte allerdings selbst tragen. Eine Zahlung durch den "Arbeitgeber" sieht das KSVG nicht vor. Der Abzug von der Gage erscheint daher zumindest ungewöhnlich.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich direkt an die KSK zu wenden, um die Angelegenheit zu klären.

www.kuenstlersozialkasse.de

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2 Antworten

J. Schimpfam 20.02.2012 | 12:54
Danke für Ihre Antwort. Das habe ich wohl mißverständlich ausgedrückt. Wir als Künstler haben uns ja sowieso bei der kSK versichert. Der Produzent wollte ZUSÄTZLICH 10 Prozent,um die Abgaben des Theaters zu zahlen,nicht unsere Versicherungen. Und diese Theaterabgaben wurden wohl nicht bezahlt, deswegen meine frage, ob da irgendwo eine Überprüfung möglich ist, Danke, J. Schimpf
ksvgam 20.02.2012 | 21:27
Der Beitrag für die Künstler setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der versicherte Künstler zahlt ca. die Hälfte des Beitrages, wie ein pflichtversicherter Arbeitnehmer. Die zweite Hälfte des Beitrages setzt sich aus einem Bundeszuschuß und der Abgabepflicht von Auftraggebern zusammen. Firmen, Theaterhäuser etc. die einen Künstler beauftragen, müssen aus der Gage eine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Diese ist personenunabhängig. Also es wird nach der künstlerischen Leistung geschaut und nicht danach, ob der Künstler selbst bei der KSV versichert ist. Es ist aber verboten die Abgabe auf die Künstler abzuwälzen. Die KSV hat eine gute Internetseite.
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