Da die Künstlersozialkasse kein eigenständiger Versicherungsträger ist und selbst keine Leistungen erbringt, ergeben sich für Sie auch keine Besonderheiten. Sie sind Pflichtmitglied in der Deutschen Rentenversicherung und es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Je nach Maßnahme der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben haben Sie einen individuellen Reha-Berater. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an diesen.