Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kürzung der halben EWR bei ALG1 und Minijob

von Svenja2725.02.2017 | 13:05
1121 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe heute einen neuen Rentenbescheid bekommen, in dem die teilweise Erwerbsminderungsrente auf über die hälfte gekürzt wurde zum 1.4.2017 aufgrund des Hinzuverdienstes. Ich bekomme bis 3.10 voraussichtlich ALG1 und übe zur Zeit einen Minijob mit dem Hinzuverdienst zum ALG1 mit 165 eur aus . Ab 1.4 .2017 möchte ich die Arbeitszeit erhöhen , sodass ich auf die 450 Eur Verdienst im Minijob komme und sich das Arbeitslosengeld reduziert. 1. Wenn ab 3.10 .17 das ALG1 wegfällt und ich keinen neuen Teilzeitjob gefunden habe, wird die Rente dann wieder auf das bisherige erhöht. Sprich dass ich wieder meine richtige Teilerwerbsminderungsrente erhalte? Oder bleibt die jetzt für immer Reduziert weil ich das ALG mal erhalten habe. Wenn ich wieder auf meine normale teilweise EWR anspruch habe, wie melde ich das am besten? 2. Wenn ich ab 1.4 anstatt der 165 Eur 450 Eur verdiene . Ist dann der Betrag geringer der derRentenversicherung vom ALG1 gemeldet wird . Oder wird immer die ursprüngliche Bemessungseinheit gemeldet? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Svenja27,

die Aussagen von zelda enthalten die Antworten auf Ihre Fragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 25.02.2017 | 17:12
Hallo Svenja27, ab 01.07.2017 sieht das alles schon wieder anders aus, da die Hinzuverdienstgrenzen nach 'Flexirentengesetz' gelten. Die Veränderungen zum 01.04. (mehr Minijob, weniger ALG 1) teilen Sie der DRV umgehend mit, dann wird bis 30.06.2017 noch mal neu gerechnet. > 1. Wenn ab 3.10 .17 das ALG1 wegfällt und ich keinen neuen Teilzeitjob gefunden habe, wird die Rente dann wieder auf das bisherige erhöht. So könnte es sein – ein früherer Bezug von ALG1 hat keine Folgewirkungen, das ist als Hinzuverdienst dann einfach weg. Es wird höchstens noch im Rahmen der zulässigen Jahresverdienstgrenze ab 01.07. für das Restjahr 2017 zu berücksichtigen sein, was ggf. zu Teilanrechnungen bei der Rente führen kann. > wie melde ich das am besten? Was sich einkommensmäßig ändert, melden Sie eben zeitnah, WAS sich WANN ändert. Gruß w.
Svenja27am 25.02.2017 | 17:52
Vielen Dank für die Antwort . Es ist nur Interessant da ich nur noch 270 EUR hinzuverdienen darf bevor Sie mir die ganze Rente streichen und dann würde auch meine Betriensrente wegfallen. Deshalb auch die Frage : Wenn ich weniger ALG 1 bekommen da mehr verdienst im Minijob ob dann auch vom Arbeitsamt weniger ALG Entgelt gemeldet wird . Ich habe gerade meinem AG gebeten in der Saison mehr arbeiten zu können. Ich will das jetzt nicht zurücknehmen .
zeldaam 25.02.2017 | 19:05
Zitat von Svenja27 anzeigenausblenden
Hallo "Svenja27", zum 01.04. dürfte sich nichts ändern. Als Hinzuverdienst für Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt nicht das ALG I selbst, sondern das sog. Bemessungsentgelt , aus dem ihr Arbeitslosengeld berechnet wurde (sehr verallgemeinernd also Ihr Bruttoentgelt). Da sich zum 1.4. nicht das Bemessungsentgelt geändert wird, sondern Ihr Arbeitslosengeld wegen Ihrer "Nebeneinkünfte" über 165 Euro teilweise ruht, ändert sich für die Rente nichts. Zumindest für die Zeit bis zum 30.06.2017 werden jedoch Ihre "Nebeneinkünfte" neben dem ALG I nicht als Hinzuverdienst angerechnet (vgl. § 96 a Absatz 3 Satz 5: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… und http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Wie dies ab dem 01.07.2017 gehandhabt wird, kann ich Ihnen mit Bestimmtheit noch nicht erklären. In der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gibt es nicht so einen Satz 5. Allerdings gibt es für Renten , die vor dem 01.07.2017 begonnen haben, eine Art "Günstigerberechnung" nach § 313 SGB VI in der dann geltenden Fassung: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… MfG zelda
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026