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Experten-Antwort

Kürzung der Hinterbliebenenrente

von Bertha21.09.2016 | 22:11
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4 Antworten

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Ich habe eine Witwenrente von etwa 940 Euro. Ab November bekomme ich meine Altersrente in Höhe von etwa 850 Euro. Ich überlege, einen Minijob aufzunehmen. Meine Enkeltochter, die bei mir lebt, erhält Waisenrente. In welcher Höhe wird die Hinterbliebenenrente gekürzt? Mit freundlichem Gruß Bertha Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertha,

inwieweit die Witwenrente aufgrund von selbst erworbenem Einkommen zu kürzen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Der Freibetrag richtet sich zum Beispiel danach, wo die Witwe Ihren Wohnsitz hat (alte oder neue Bundesländer). Er beträgt derzeit in den alten Bundesländern 803,88 EUR und in den neuen Bundesländern 756,62 EUR. Ein im Haushalt lebendes Enkelkind kann unter bestimmten Voraussetzungen den Freibetrag um 170,52 EUR (alte BL) bzw. 160,50 EUR (neue BL) erhöhen. Dies müsste jedoch im Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden.

Oberhalb dieses Freibetrages werden dann Ihre Einkünfte (Rente, Einkommen aus Minijob) zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet.

Zuvor wird allerdings aus Ihrem Bruttoeinkommen noch ein "Nettoeinkommen" ermittelt. Dabei werden z. B. von Ihrer Bruttorente 14 Prozent abgezogen. Vom Minijob-Entgelt wird allerdings grundsätzlich kein Pauschalbetrag abgezogen.

Soweit Sie noch weitere Einkünfte wie z.B. Vermögenseinkommen erzielen, hängt es wiederum vom Zeitpunkt des Todes des Ehepartners bzw. vom Zeitpunkt der Eheschließung ab, ob dieses ebenfalls auf die Witwenrente anzurechnen wäre.

Aus meiner Sicht ist es daher nicht möglich Ihnen im Rahmen dieses Forums eine abschließende, verlässliche Auskunft zur zu erwartenden Einkommensanrechnung zu geben. Es wäre insoweit wesentlich zielführender, wenn Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers hierzu individuell, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände Ihres Einzelfalls beraten lassen würden.

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3 Antworten

Konrad Schießlam 22.09.2016 | 09:14
Gehe davon aus, die Waisenrente von Euro?? ist durch den Freibetrag abgedeckt, für Sie sieht es so aus: 850 Altersrente minus 14% Abschlag 119 -------- 731 minus 26,4 x 30,45 Freibetrag 803,88 -------- 72,88 Überschuss. 450 Minijob -72,88 -------- 377,12 mit 40% Euro 150,85 Minderung der Brutto Witwenrente. MfG.
TanteCharlieam 22.09.2016 | 09:30
Oh hier hab ich mich vertran. Es werden 14 % abgezogen, also bleiben 817 Euro übrig..... damit dann weiter rechnen. Aber ist ja eh nur ein Beispiel. Wie hoch Ihre Bruttorente ist, weiß ich ja nicht.
TanteCharlieam 22.09.2016 | 09:27
Hat die Enkeltochter denn noch einen überlebenden Elternteil, der ggf. für das Kind unterhaltspflichtig ist? Oder sind beide Elternteile schon verstroben? Als Witwe haben Sie seit 01.07.2016 einen Freibetrag von 803,88 €. Was drüber liegt wird grundsätzlich angerechnet. Falls Ihre Enkeltochter keinen überlebenden Elternteil mehr hat und tatsächlich Sie als gesetzlicher Vertreter gelten, kämen nochmal 170,52 Euro zum Freibetrag dazu. Also insgesamt dann 974,40 € 850 € ist bestimmt die Nettorente oder!? Herangezogen wird immer das Bruttoentgelt (egal wie viel ihnen tatsächlich netto bleibt). Gehen wir mal als Beispiel von einer Bruttorente von 950 Euro monatlich aus. Der RV träger rechnet davon 13 % weg => fiktives Netto 826,50 Freibetrag von 803,88 Euro ist somit überschritten und zwar um 22,62 Euro. Von diesen 22,62 Euro werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Also 9,05 Euro. Ihr Witwenrente wird somit um 9,05 Euro gemindert. Falls Sie noch einen Minijob aufnehmen kommt der natürlich on top. Beispiel: 950 Euro V-Rente plus 450 Euro Das fiktive Netto der V-Rente war ja 826,50, dazu werden die 450 komplett dazu gerechnet, weil es beim Minijob keinen Pauschalabzug gibt. Sie bekommen die 450 Euro ja auch komplett ausgezahlt. Gesamteinkommen: 1276,50 € Freibetrag 803,88 € Einkommen über dem Freibetrag 427,62 € Davon 40 %: 189,05 € Kürzung der Witwenrente um 189,05 Euro. Grundsätzlich rentiert sich das immer. Weil Sie ja 450 Euro verdienen und Ihre Witwenrente "nur" um 189,05 Euro gekürzt wird. Unter'm Strich haben Sie also immer noch gut 260 Euro mehr in der Tasche als wenn Sie nicht arbeiten gehen würden.
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