Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kämpferin für soziale Gerechtigkeit,
bei einem Minijob kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung gezahlt wird. Falls ja, wird der Minijob wie eine mehr als geringfügige Beschäftigung behandelt und somit das anrechenbare Arbeitsentgelt pauschal um 40% gemindert. Wenn kein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung gezahlt wird (Versicherungsfreiheit bzw. bei nach 2012 aufgenommenen Minijobs Befreiung von der Versicherungspflicht) entfällt der Pauschalabzug.
Liebe Leser,
wir freuen uns über anregende Diskussionen. Die Frage der Gerechtigkeit von Renten(anrechnungen) führt aber immer wieder zu ausufernden Diskussionen, die wir hier nicht führen, da sie schnell ins Politische abgleiten. Wir sind kein politisches Forum - da gibt es bessere. Wir bitten um Verständnis für entsprechende Löschungen.
Viele Grüße
Ihr Admin
Sie kämpfen leider an falscher Stelle und mit einem mehr als stumpfen Schwert. Wenn Sie das nicht verstehen wollen, dann „kämpfen“ Sie nur so weiter. Erfolg werden Sie damit nicht haben.Wenn man sich auf solche Menschen wie „Kämpferin für soziale Gerechtigkeit“ verlassen müsste, dann wird das nichts werden. Bedauerlich, da derartige Personen sich nur lächerlich machen.Bevor Sie solch einen Kommentar verfassen sollten Sie überlegen um was es eigentlich geht. Es geht um die pflegenden Angehörigen und was diese Menschen rund um die Uhr leisten müssen. Ich kämpfe nicht für mich alleine und mache mich mit Sicherheit nicht lächerlich.
Ich habe nicht verlangt dass die Rentenversicherung meine Aufwendungen für behindertengerechte Umbauten berücksichtigt. Ich kenne das Steuersystem, welches aber nicht für alle Menschen zutrifft. Es geht mir darum dass Menschen die neben Ihrer Rente arbeiten müssen nicht noch dafür mit Abzügen belastet werden. Ihr Hinweis auf Sozialleistungen ist auch unnötig. Ich arbeite für meine Belastungen und falle dem Sozialsystem nicht zur Last. Vielleicht wissen Sie nicht was es bedeutet einen ANgehörigen zu Hause zu pflegen. Es geht mir nicht um Eigeninteressen sondern darum dass die häusliche Pflege einen Stellenwert in unserer Gesellschaft findet. Jemand der nicht pflegt kann arbeiten und sichert sich seine Rente, zudem ist es möglich zu einem Job einen Minijob zu haben, der nicht versteuert wird, jedoch werden bei der Berechnung der Witwenrente 40% von diesem Minijob in Abzug gebracht. Das heisst bei einem Minijob in Höhe von 450 € wird die Rente um 180 € gekürzt.Wenn man zu der Witwenrente noch arbeiten muss resultiert dies daraus dass die Rente nicht ausreichend ist und aus einer jahrelangen Pflege sehr hohe finanzielle Investititonen notwendig waren die zurückgezahlt werden müssen.Die Rentenversicherung kann ja wohl kaum individuelle Schulden berücksichtigen. Diese werden bereits im Steuersystem durch Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Und wenn die Rente zu niedrig sein sollte, gibt es Sozialleistungen. Ich finde es sehr hochgegriffen, wenn Frau sich als Kämpferin für soziale Gerechtigkeit kürt, wo es doch nur um Eigeninteressen geht.
Du mußt nicht alles verstehen.... Sie erhalten eine Rente für die Sie nichts geleistet haben außer XXXX XXX XXX XXXXXX XX XXXXX XXX XXXXXXXXXXXX XX XX XXXXX. ...Das geht nun wirklich zu weit. Entweder Sie lassen solche Bemerkungen oder schreiben den Sachverhalt sachlich nieder (z.B. "Sie erhalten die Rente, weil Sie verheiratet waren und nicht aufgrund eigener Leistungen.") @Experten Warum das hier nicht rausgelöscht wuirde, verstehe ich nicht.
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