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Experten-Antwort

Kürzung der Witwenrente durch Minijob von 40%

von Kämpferin für soziale Gerechtigkeit12.12.2020 | 14:56
133 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieso werden bei der Berechnung der Witwenrente 40 % des Minijobs abgezogen, obwohl dieser Minijob steuerfrei ist. Jedoch werden Einnahmen aus ehrenamtlicher oder Übungsleitertätigkeit, die ebenfalls steuerfrei sind, nicht mit eingerechnet ? Wenn man zu der Witwenrente noch arbeiten muss resultiert dies daraus dass die Rente nicht ausreichend ist und aus einer jahrelangen Pflege sehr hohe finanzielle Investititonen notwendig waren die zurückgezahlt werden müssen.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 12.12.2020 | 20:05

Hallo Kämpferin für soziale Gerechtigkeit,

bei einem Minijob kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung gezahlt wird. Falls ja, wird der Minijob wie eine mehr als geringfügige Beschäftigung behandelt und somit das anrechenbare Arbeitsentgelt pauschal um 40% gemindert. Wenn kein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung gezahlt wird (Versicherungsfreiheit bzw. bei nach 2012 aufgenommenen Minijobs Befreiung von der Versicherungspflicht) entfällt der Pauschalabzug.

Moderatoren-Antwortam 13.12.2020 | 23:54

Liebe Leser,

wir freuen uns über anregende Diskussionen. Die Frage der Gerechtigkeit von Renten(anrechnungen) führt aber immer wieder zu ausufernden Diskussionen, die wir hier nicht führen, da sie schnell ins Politische abgleiten. Wir sind kein politisches Forum - da gibt es bessere. Wir bitten um Verständnis für entsprechende Löschungen.

Viele Grüße

Ihr Admin

10 Antworten

Realistam 12.12.2020 | 15:33
Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Ob Ihnen jemand die Begründung des Gesetzgebers dafür ermittelt, müssen Sie abwarten. Es ist aber nicht Inhalt dieses Forums, bestehende Gesetze zu begründen, sondern nur dessen Auslegung und Umsetzung prüfen zu können.
W°lfgangam 12.12.2020 | 16:14
Hallo Kämpferin für soziale Gerechtigkeit, wenn Frau/Witwe schlau ist, erkundigt Sie sich _vorher_, wann/welches Einkommen auf die Witwenrente anzurechnen ist - steht doch alles schon im Witwenrentenbescheid drin = was/welches Einkommen kürzt diese Rente /ok, das Forum sehe ich auch als Lesehilfe, wenn man/frau es selbst nicht kann ;-) ...schlau machen heißt aber auch, in dem speziellen Fall: _versicherungspflichtiger_ Minijob = nur 60 % dieses Minijob-Einkommens wäre auf die Witwenrente anzurechnen. Gruß w. PS: Hinterbliebenenrente hat eine 'Unterhaltsersatzfunktion' ...wenn das durch eigenes Einkommen/auch nur Minijob, gedeckt werden kann, gibt es keinen Grund, auf die 'staatliche' finanzielle Hilfe in vollem Umfang zu setzen. PPS: im Detail lesen Sie gern die gesetzlichen Vorschriften im SGB 6 nach ...wie der Gesetzgeber soziale Gerechtigkeit für alle Beteiligten in der DRV in Summe behandelt - dauert vielleicht ein paar 'Min' ;-), lohnt sich aber!
Icl-lam 13.12.2020 | 15:55
Die Rentenversicherung kann ja wohl kaum individuelle Schulden berücksichtigen. Diese werden bereits im Steuersystem durch Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Und wenn die Rente zu niedrig sein sollte, gibt es Sozialleistungen. Ich finde es sehr hochgegriffen, wenn Frau sich als Kämpferin für soziale Gerechtigkeit kürt, wo es doch nur um Eigeninteressen geht.
Kämpferin für soziale Gerechtigkeitam 13.12.2020 | 19:41
Bevor Sie solch einen Kommentar verfassen sollten Sie überlegen um was es eigentlich geht. Es geht um die pflegenden Angehörigen und was diese Menschen rund um die Uhr leisten müssen. Ich kämpfe nicht für mich alleine und mache mich mit Sicherheit nicht lächerlich.
Bürgeram 13.12.2020 | 20:04
Wenn man sich auf solche Menschen wie „Kämpferin für soziale Gerechtigkeit“ verlassen müsste, dann wird das nichts werden. Bedauerlich, da derartige Personen sich nur lächerlich machen.
Bevor Sie solch einen Kommentar verfassen sollten Sie überlegen um was es eigentlich geht. Es geht um die pflegenden Angehörigen und was diese Menschen rund um die Uhr leisten müssen. Ich kämpfe nicht für mich alleine und mache mich mit Sicherheit nicht lächerlich.
Sie kämpfen leider an falscher Stelle und mit einem mehr als stumpfen Schwert. Wenn Sie das nicht verstehen wollen, dann „kämpfen“ Sie nur so weiter. Erfolg werden Sie damit nicht haben.
Kämpferin für soziale Gerechtigkeitam 13.12.2020 | 19:58
Zitat von Icl-l anzeigen
Wenn man zu der Witwenrente noch arbeiten muss resultiert dies daraus dass die Rente nicht ausreichend ist und aus einer jahrelangen Pflege sehr hohe finanzielle Investititonen notwendig waren die zurückgezahlt werden müssen.
Die Rentenversicherung kann ja wohl kaum individuelle Schulden berücksichtigen. Diese werden bereits im Steuersystem durch Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Und wenn die Rente zu niedrig sein sollte, gibt es Sozialleistungen. Ich finde es sehr hochgegriffen, wenn Frau sich als Kämpferin für soziale Gerechtigkeit kürt, wo es doch nur um Eigeninteressen geht.
Ich habe nicht verlangt dass die Rentenversicherung meine Aufwendungen für behindertengerechte Umbauten berücksichtigt. Ich kenne das Steuersystem, welches aber nicht für alle Menschen zutrifft. Es geht mir darum dass Menschen die neben Ihrer Rente arbeiten müssen nicht noch dafür mit Abzügen belastet werden. Ihr Hinweis auf Sozialleistungen ist auch unnötig. Ich arbeite für meine Belastungen und falle dem Sozialsystem nicht zur Last. Vielleicht wissen Sie nicht was es bedeutet einen ANgehörigen zu Hause zu pflegen. Es geht mir nicht um Eigeninteressen sondern darum dass die häusliche Pflege einen Stellenwert in unserer Gesellschaft findet. Jemand der nicht pflegt kann arbeiten und sichert sich seine Rente, zudem ist es möglich zu einem Job einen Minijob zu haben, der nicht versteuert wird, jedoch werden bei der Berechnung der Witwenrente 40% von diesem Minijob in Abzug gebracht. Das heisst bei einem Minijob in Höhe von 450 € wird die Rente um 180 € gekürzt.
Ouzam 13.12.2020 | 20:06
Was hat Steuerrecht mit der Anrechnung von Einkommen im Sozialrecht zu tun? Richtig, nichts. Sie erhalten eine Rente für die Sie nichts geleistet haben außer sich auf den Rücken zu legen und anschließend ja zu sagen. Die Witwenrente ist nicht Ihr Anspruch den Sie erwirtschaften haben sondern der eines anderen. Der Gesetzgeber sagt aber ZU RECHT, dieser steht zum Teil dem Hinterbliebenen zur Verfügung ABER nur solange es wirtschaftlich vertretbar ist. Warum sollte eine Einkommensmillionärin Witwenrente aus einem Anspruch erhalten für den Sie nichts geleistet hat? In diesem Sinne wird auch ein Minijob berücksichtigt. Und anders als Ihre umfassenden Steuerrechtskenntnisse vermuten lassen ist ein Minijob natürlich Einkommensteuerpflichtig: nur in der Regel trägt diese mittels Pauschalen Abzug der ArbG. Seien Sie froh das Sie überhaupt Geld erhalten aus einem Anspruch für den Sie keinen Cent bezahlt haben.
Freibetragam 13.12.2020 | 21:49
"Wieso werden bei der Berechnung der Witwenrente 40 % des Minijobs abgezogen, obwohl dieser Minijob steuerfrei ist." Auf die Unterhaltersatzfunktion der Witwenrente wurde bereits hingewiesen. Die Kürzung findet aber nur statt, wenn der Freibetrag der Witwenrente in Höhen von aktuell 877,27 Euro im Osten und 902,62 Euro im Westen überschritten wird. " Jedoch werden Einnahmen aus ehrenamtlicher oder Übungsleitertätigkeit, die ebenfalls steuerfrei sind, nicht mit eingerechnet ?" Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Übungsleiter bekommen Sie keine Bezahlung wie bei einem Arbeitsverhältnis. Wenn diese Arbeit regulär, und sei es nur mit dem Mindsetlohn, bezahlt werden würde, müsste viel, viel mehr Lohn gezahlt werden. Wer den Vorteil des Ehrenamts oder Übungsleiters also nutzen will, muss für gleiches Geld mehr Zeit investieren als bei einem Minijob. Und häufig genug, ist dieser Aufwand für Außenstehende nicht mal erkennbar. Falls sie auf der Suche nach einer entsprechenden ehrenamtlichen Tätigkeit sind, sollten Sie sich an kirchliche oder caritative Einrichtungen oder (Sport-)Vereine wenden.
Angelaam 14.12.2020 | 09:42
... Sie erhalten eine Rente für die Sie nichts geleistet haben außer XXXX XXX XXX XXXXXX XX XXXXX XXX XXXXXXXXXXXX XX XX XXXXX. ...
Das geht nun wirklich zu weit. Entweder Sie lassen solche Bemerkungen oder schreiben den Sachverhalt sachlich nieder (z.B. "Sie erhalten die Rente, weil Sie verheiratet waren und nicht aufgrund eigener Leistungen.") @Experten Warum das hier nicht rausgelöscht wuirde, verstehe ich nicht.
Du mußt nicht alles verstehen.
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