Guten Tag Frau Haugrund,
sofern die einmonatige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie Widerspruch einlegen und den Rentenbescheid zurücknehmen. Da Sie die erste Rentenzahlung erst Ende Oktober erhalten würden, müssten Sie auch nichts zurückzahlen. Wir weisen darauf hin, dass sie dann die Rentenzahlungen für die Monate Oktober bis Dezember 2022 nicht erhalten. Auch wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, wird zum 01.01.2023 (und weiterhin jährlich) neu geprüft, ob Ihnen der Grundrentenzuschlag ab dem 01.01.2023 zusteht. Dabei wird (jeweils) das Einkommen für das vorvergangene Jahr berücksichtigt. Daher sollten Sie vorher genau prüfen, ob sie auf die Rentenzahlungen für die Monate Oktober bis Dezember verzichten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung