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Kürzung Erwerbsminderungsrente

von Berta10.03.2007 | 14:36
1781 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage: Nach der Zahlung von Lohnanteilen aus einem Insolvenzplan und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hatte ich Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach schneller Antwort durch die RV kam die Neuberechnung der halben Erwerbsminderungsrente mit minimaler Erhöhung, daraus bald folgend die Neuberechnung der befristet gewährten vollen Erwerbsminderungsrente. Zu meinem Schreck musste ich hier feststellen, dass auf gleicher Beitragsbasis die Rente ab April im Zahlbetrag um fast 30 € niedriger benannt wird als vorher. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Muss man davon ausgehen, dass sich eine Rentenhöhe reduziert, wenn es durch Gerichtsverfahren nach Jahren gelingt, offene Lohnforderungen noch einzutreiben oder könnte hier nur einfach ein Berechnungsfehler vorliegen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Berta,

bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin (ggf. per Internet s. www.deutsche-rentenversicherung.de) Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Unterlagen mit, damit genau geprüft werden kann. Hier nun Mutmaßungen anzustellen woran es liegen könnte, dass sich Ihre Rente verringert hat, würde Ihnen nicht helfen. Bitte klären Sie die Angelegenheit schnellstmöglich. Legen Sie ggf. Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid ein. Mit freundlichem Gruß

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie "M" schon erläuterte ergibt sich eine Differenz schon durch die Übernahme der endgültigen Durchschnittswerte im Folgejahr der Rente. Sie sollten sich tatsächlich persönlich vor Ort bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV (Links auf dieser Seite) aufklären (beraten) lassen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Zum 01. Januar eines jeden Jahres werden die durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelte neu festgelegt . Diese sind für die Berechnung der Monatsrente wichtig.

Wenn jetzt vor der Eingabe der neuen Daten eine Rentenauskunft oder eine neue Berechnung einer Rente erstellt wird kann es vorkommen, dass noch nicht mit den neuen Werten gerechnet wurde und ein Unterschied feststellbar ist.

Sie sollten sich unmittelbar mit Ihrem RV-Träger in Verbindung setzen, um das zu klären.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Diese Änderungen werden bei laufender Rentenzahlung zur nächsten Rentenanpassung (wahrscheinlich zum 01.07.2007)verrechnet.

3 Antworten

Bertaam 10.03.2007 | 16:23
Lieber Experte, ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Habe zwischenzeitlich festgestellt, dass in zwei Bescheiden im Zeitraum von 7 Tagen bei der Entgeltpunktermittlung in einem Bescheid für 2004 der Durchschnittwert mit 29.060 €, im nächsten Bescheid dagegen mit 29.428 € als allgemeiner Einkommenswert angesetzt wurde. Schon dies muss ein Fehler sein, der alles klären könnte.
Mam 12.03.2007 | 15:25
Bei den von Ihnen angesprochenen Beträgen handelt es sich zum einen um das vorläufige (29.428 EUR) und zum anderen um das "tatsächliche" Durchschnittsentgelt (29.060 EUR) für das Jahr 2004. Am Besten wäre in der Tat ein Besuch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle...
Bertaam 14.03.2007 | 10:44
Danke für die Hinweise. Selbst die Sachbearbeiter schienen ratlos. Als Fazit bleibt aber festzuhalten: Meinerseits Leistungen erbracht, als Belohnung Rentenkürzung bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Was mir aber bisher keiner erklärte: Wieso 7 Tage vorher bei der Nachberechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente eine minimale Erhöhung heraus kam.
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