Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kürzung Erwerbsunfähigkeitsrente

von Hildrud07.08.2019 | 11:46
107 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
sehr geehrtes Expertenteam, Mein Bruder bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun ist seine Frau verstorben. Die Frage ist wie viel von der Witwenrente im 4ten Monat gekürzt wird. Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hildrud,

die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente ist ein recht schwieriges, komplexes und anspruchsvolles Thema. Ich versuch die Grundzüge kurz darzustellen.

Nach Bescheiderteilung sollte ihr Bruder ggf. eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen um sich die individuelle, einzelfallbezogene Einkommensanrechnung des Bescheides erläutern zu lassen (auch wenn unsere Bescheide besser werden, so ist das Thema aus dem Bescheid heraus mitunter etwas schwierig zu erlesen und nachzuvollziehen).

Grundzüge Einkommensanrechnung Hinterbliebenenrente:

- Anrechnung erfolgt nach dem sog Sterbevierteljahr (also ab dem 4. Kalendermonat)

- Angerechnet wird eigenes Einkommen des überlegenden Ehegatten. Also Arbeitsverdienst, Einkommen aus Selbständigkeit, Lohnersatzleistungsbezug und vergleichbare Einkünfte (z.B. Beamtenversorgungen). Wenn die Ehe nach 2001 geschlossen wurde und beide Ehegatten nach 1961 geboren sind, dann werden weitere Einkommen angerechnet (z.B. Mieteinnahmen, Betriebsrenten du Kapitaleinkünfte) angerechnet

- Die vorhandenen Einkünfte werden ermittelt und pauschal nettoisiert (also mit fixen Werten auf ein fiktives Nettoentgelt runtergerechnet. Das tats. Nettoentgelt interessiert nicht, Ausgangspunkt sind Bruttoeinkünfte).

- Bleiben wir dabei, dass der überlebende Ehegatte eine eigene Rente aus gesundheitlichen Gründen von der gesetzl. Rentenversicherung bezieht. Diese eigenen Renteneinkünfte werden zur Nettoisierung pauschal um 13 bzw 14% gekürzt (Rentenbeginn EM bis 2010 = 13%, Rentenbeginn EM ab 2011 = 14%). Dieses pauschal ermittelte Nettoeinkommen wird in die Einkommensanrechnung einbezogen.

- Freibetrag. Sofern die einbezogenen Einkünfte den Freibetrag (aktuell seit 07/2019 = 872,52 Euro, ggf. höher wenn Kinder vorhanden und zu berücksichtigen sind) überschreiten kommt es zu einer Anrechnung, also zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

- Die Kürzung findet allerdings nicht 1:1 statt. Es werden aber doch 40% der über dem Freibetrag liegenden Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Beispiel in kurz und mit grob gerundeten Zahlen:

- Hinterbliebenenrente ohne Kürzung 500 Euro

- Einkünfte gesetzliche Rente seit 2015 iHv mtl./1200 Euro

Ergebnis:

1200 Euro Renteneinkünfte werden bei Rentenbeginn 2015 pauschal um 14% reduziert. Das somit ermittelte (fiktive) Nettoeinkommen liegt bei 1032 Euro.

Diese 1032 Euro übersteigen den Freibetrag von 872,52 Euro (ohne Kinder) um 160 Euro (gerundet).

Diese 160 Euro führen zur Kürzung der Hinterbliebenenrente. Die Kürzung (nicht 1:1, sondern "nur" 40%) beläuft sich somit auf 64 Euro (40% von 160 Euro über´m Freibetrag).

Hinterbliebenenrente = 500 Euro - 64 Euro Kürzung = 436 Euro

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Alles korrekt. Auch als Altersrentner findet weiterhin eine Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente statt.

Bei einer Hinterbliebenenrente wird immer (lebenslang) eigenes Einkommen angerechnet. Und wenn man selbst eine Altersrente bekommt, dann ist eben genau diese eigene Altersrente das eigene Einkommen, welches bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen ist.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Weder Brutto, noch Netto.

Wie ich bereits gestern beschrieben habe, gehen wir von einem pauschalierte Nettoeinkommen aus.

Ausgangspunkt ist also das Bruttoeinkommen, welche dann mit pauschalen, gesetzlich vorgegebenen Prozentsätzen auf ein fiktives Nettoeinkommen (kann vom tats. Nettoeinkommen abweichen) runterzurechnen ist.

Dieses pauschalierte Nettoeinkommen wird dem Freibetrag (Ost oder West) gegenübergestellt und mit diesem verglichen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Hildrudam 08.08.2019 | 08:28
Vielen herzlichen DANK für die ausführliche Erläuterung. Nach dem Übergang Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente erfolgt keine Kürzung der Witwenrente mehr ? oder ? DANKE vorab MFG Hildrud
Hildrudam 08.08.2019 | 08:28
Vielen herzlichen DANK für die ausführliche Erläuterung. Nach dem Übergang Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente erfolgt keine Kürzung der Witwenrente mehr ? oder ? DANKE vorab MFG Hildrud
Billeam 08.08.2019 | 08:33
Leider doch. Die Altersrente wird auf die gleiche Weise wie die EU-Rente auf die Witwenrente angerechnet.
Billeam 08.08.2019 | 08:36
Ach ja, noch vergessen. Falls du im Osten Deutschlands wohnen solltest, beträgt der Freibetrag nur 841,90€ statt 872,52€. Das gilt für EU-Rente sowie für die Altersrente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026