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Experten-Antwort

Kürzung große Witwenrente durch Unfallhinterbliebenenrente

von Silke31.08.2021 | 09:16
1129 Ansichten
3 Antworten
Hallo, meine Mutter bittet mich für sie nachzufragen. Sie bekommt seit 1987 Witwenrente und eine Unfallrente, weil ihr Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam. Im Jahr 2009 bekam sie einen Bescheid in dem ihr angekündigt wurde, dass sie nun die große Witwenrente bekäme, da sie das 45.Lebensjahr überschritten hatte. Zwei Wochen später kam ein Brief in dem stand, dass doch alles beim Alten bleibt, weil die Unfallrente voll angerechnet wird. Sie fragt sich, ob dies so richtig ist. Sie bekommt 1246,09€ Unfallrente und 221,81€ Witwenrente. Zusätzlich arbeitet sie auf 450€ Basis. Laut dem Bescheid von 2009 hätten ihr bei der großen Witwenrente 750€ zugestanden. Sie hat sich damals vom VDK beraten lassen, dort konnte man ihr aber keine richtige Auskunft geben. Die Dame sagte damals, wenn meine Mutter Pech hätte, würde ihr der Minijob auch noch angerechnet. Kann mir hier jemand helfen? Beim recherchieren habe ich ein Urteil von 2011 gefunden, das festlegte, dass Unfallrente die Witwenrente nicht schmälern dürfe. Ich habe aber nicht herausfinden können, ob dies auch für die Unfallhinterbliebenenrente gilt. Freundliche Grüße.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2021 | 13:55

Hallo Silke,

die Anrechnung der Unfallrente auf die Witwenrente für den individuellen Fall Ihrer Mutter können wir in diesem Forum leider nicht näher klären.

Werner67 und KK haben Ihr Anliegen jedoch schon vom Grundsatz zutreffend beantwortet.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an den Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter und lassen sich dort ggf. auch persönlich (soweit wieder möglich) weitergehend beraten.

2 Antworten

Werner67am 31.08.2021 | 12:19
Renten der Unfallversicherung werden auf gleichartige Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, d.h. eine Unfallrente aus einem selbst erlittenen Unfall kann auf die eigene Altersrente oder auf die eigene Erwerbsminderungsrente und eine Unfallhinterbliebenenrente kann auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet werden. Eigenes Erwerbseinkommen kann ebenfalls auf eine Witwenrente angerechnet werden, allerdings verringert sich der Zahlbetrag der Witwenrente nur dann, wenn der Kürzungsbetrag aufgrund der Einkommensanrechnung den Kürzungsbetrag aufgrund der Anrechnung der Unfallrente überschreitet. Ein Minijob wird - sofern Sie kein weiteres anrechenbares Einkommen haben - kein Problem sein. Falls Sie den Wunsch haben, mehr hinzuzuverdienen, sollten Sie sich von der Rentenversicherung mal ausrechnen lassen, wieviel Sie tatsächlich hinzuverdienen können ohne dass sich der Zahlbetrag der Witwenrente weiter verringert.
Kkkam 31.08.2021 | 12:44
Unfallrente wir grundsätzlich voll gezahlt und dafür bei der gesetzlichen Rentenversicherung abgerechnet. § 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung (1) Besteht für denselben Zeitraum Anspruch 1. auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung oder 2. auf eine Hinterbliebenenrente und eine entsprechende Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung, wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung nach § 97 dieses Buches und nach § 65 Absatz 3 und 4 des Siebten Buches den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.
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