Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kürzung meiner jetzigen EU- oder Altersrente nach § 5 VHRG

von charnel26.08.2009 | 20:18
961 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe eine großes Problem! Ich bin seit 2000 geschieden und beziehe seit 2005 "EU-Rente". Habe von meinem Ex nur die Hälfte des Unterhalts verlangt (Scheidungs-folgevereinbarung). Die Hälfte wurde dann, im Jahr 08 erneut durch meinen Ex halbiert. Jetzt stellt er einen Antrag auf Zahlung der ungekürzten Rente nach § 5 zur Regelung von Härtefällen im Versorgungsausgleich (VAHRG) an den Ausgleichspflichtigen wegen Unterhaltsverpflichtung. Da ich von der DRV Bund und einer ehrenamtlichen DRV-Ältesten unterschiedliche Antworten erhalte und damit nicht weiterkomme, möchte ich wissen: "Wird meine EU- oder meine Altersrente gekürzt wenn mein Ex mit dem Antrag durchkommt? Mein Ex ist leitender Angestellter, hat seit 41 Jahren Anspruch auf eine betriebliche AVK und 5 priv. Lebensversicherungen! Übrigens bin ich schwerbehindert (60%). Ich bitte dringend um Hilfe da ich umgehend agieren muss. Danke charnel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Kürzung Ihrer Rente müssen Sie nicht befürchten.

2 Antworten

sabam 27.08.2009 | 07:53
Nach Ihren Aussagen beziehen Sie bereits laufend eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Sie im Jahr 2000 geschieden wurden und der Rentenbeginn 2005 war, gehe ich davon aus, dass in Ihrer Rente der Versorgungsausgleich bereits enthalten ist. Eine Anwendung des § 5 VAHRG ist dann bei Ihrem Exmann ausgeschlossen, da dies nur möglich ist, solange der Berechtigte (also Sie) aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Rente erhalten kann. Siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Beitragam 27.08.2009 | 08:03
Ihre Rente ist von ggf. anzuwendenden Härtfallregelungen bei der Rente des Ausgleichspflichtigen nicht betroffen. § 5 VAHRG kann außerdem nicht zur Anwendung kommen, da hier Voraussetzung ist, daß der Ausgleichsberechtigte (also Sie) noch keine Rente bezieht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026