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Experten-Antwort

Kürzung Waisenrente wenn neue Partnerin schwanger ist

von Witwer197014.09.2022 | 17:52
215 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, kann es sein das meine Witwerrente gekürzt wird , wenn meine neue Partnerin schwanger ist und wir später zusammenziehen? Oder gilt die Regelung für die Kürzung bzw. den Wegfall der Rente wirklich ausschließlich wenn wir heiraten würden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwer1970,

nur bei einer Wiederheirat würde der Anspruch auf Witwerrente mit dem Ablauf des Monats der Wiederheirat wegfallen.

Ob Sie mit einer neuen Partnerin zusammenziehen, oder mit dieser ein Kind bekommen, ist für den Rentenanspruch oder die Höhe der Rente nicht von Belang. Allerdings hätte natürlich Ihre neue Partnerin im Falle Ihres Todes auch keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus Ihrer Versicherung, wenn Sie nicht verheiratet waren.

Im Falle einer Wiederheirat können Sie grundsätzlich eine Abfindung in Höhe 24-Fachen des Betrages, der sich aus dem Monatsdurchschnitt der Rentenbeträge ergibt, die in den letzten 12 Monaten vor dem Rentenwegfall gezahlt worden sind, erhalten (sog. Rentenabfindung).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Aam 15.09.2022 | 14:40
Hallo, der Experte hat nicht vollständig Recht. Das Kind kann sich auf die Höhe Ihrer Witwerrente auswirken, da Sie für Ihr eigenes Kind (Sie sind der Vater) einen erhöhten Freibetrag erhalten bei der Einkommensanrechnung. Witwen/Witwer erhalten einen Freibetrag von zzt. 950 EUR mtl. (Westen) und pro Kind das Waisenrente erhält ODER nur deshalb keine Waisenrente erhält da es nicht Kind der Verstorbenen Person ist (aber Kind von Ihnen und unter 18.LJ oder zw. 18-27 LJ in Schule/Lehre/FSJ)einen zusätzlichen Freibetrag von zzt. 201 EUR mtl. Dies gilt natürlich erst, wenn das Kind auf der Welt ist. Teilen Sie den Sachverhalt zusammen mit der Geburtsurkunde der Rentenversicherung mit, die die Witwerrente leistet. Falls Sie eine kleine Witwerrente erhalten (Sie sind jünger als ca. 45-47 LJ) besteht Anspruch auf große Witwerrente sobald Sie selbst ein minderjähriges Kind erziehen. Weitere Informationen können Sie der Broschüre Hinterbliebenenrenten entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Oder Sie lassen sich von der nächsten Auskunfts-und Beratungsstelle beraten.
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