Hallo Witwer1970,
nur bei einer Wiederheirat würde der Anspruch auf Witwerrente mit dem Ablauf des Monats der Wiederheirat wegfallen.
Ob Sie mit einer neuen Partnerin zusammenziehen, oder mit dieser ein Kind bekommen, ist für den Rentenanspruch oder die Höhe der Rente nicht von Belang. Allerdings hätte natürlich Ihre neue Partnerin im Falle Ihres Todes auch keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus Ihrer Versicherung, wenn Sie nicht verheiratet waren.
Im Falle einer Wiederheirat können Sie grundsätzlich eine Abfindung in Höhe 24-Fachen des Betrages, der sich aus dem Monatsdurchschnitt der Rentenbeträge ergibt, die in den letzten 12 Monaten vor dem Rentenwegfall gezahlt worden sind, erhalten (sog. Rentenabfindung).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung