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Experten-Antwort

Kürzung- Witwenrente?

von Rosi Sch.27.07.2017 | 16:33
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13 Antworten

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Mein Mann ist verstorben, 55 J. alt, ich 57 J. , wie hoch darf mein Einkommen sein ohne Kürzung der Witwenrente? Bitte um Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2017 | 17:18

Hallo Rosi Sch.

bei Witwenrenten wird grundsätzlich eigenes Einkommen angerechnet. Welches Einkommen berücksichtigt wird ist abhängig davon, ob Sie sich im sogenannten "alten" oder "neuen" Hinterbliebenenrecht befinden.

Bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 oder

bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind ist das "neue" Recht anzuwenden, ansonsten das " alte" Recht.

Im "alten Recht" wird u.a. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen (bei Selbständigkeit) angerechnet.

Bei " neuem Recht" wird zusätzlich u.a. Einnahmen aus Vermietung &Verpachtung, Betriebsrenten und Vermögen angerechnet.

Der Freibetrag beträgt einheitlich für Witwen/Witwer ab 01.07.2017 819,19 EUR Netto.

Je nach Einkommen gibt es Pauschalen um den Brutto-Wert mit dem Netto-Freibetrag vergleichen zu können. Denn Ihr Bruttogehalt bekommen Sie selbst nicht ausgezahlt, sondern erst nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern.

Bei Arbeitsentgelt wird pauschal 40% (für Sozialabgaben, Steuern) fiktiv abgezogen. Sollten Sie also nicht mehr als 1365, 32 Brutto mtl. verdienen und kein weiteres Einkommen haben, so wird die Witwenrente nicht gekürzt.

Rechenschema:

1365,32 Brutto* 60%= 819,19 EUR Netto - Freibetrag 819,19 EUR = 0 Kürzung

Für jeden 1 EUR Brutto den Sie mehr als 1365,32 verdienen wird Ihnen 0,40 EUR an der Witwenrente gekürzt. Sie haben anders ausgedrückt für jede 100 EUR mehr Bruttoverdienst 60 EUR insgesamt mehr im Geldbeutel da 40 EUR an der Witwenrente gekürzt werden.

Für waisenberechtigte Kinder erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 173, 77. EUR

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Verstorbenen wird das Einkommen nicht angerechnet.

Weitere Informationen können Sie folgenden Broschüren entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Auskunft-und Beratungsstellen und lassen sich in einem persönlichen Gespräch die Höhe der Witwenrente und die Einkommensanrechnung individuell berechnen/erläutern.

12 Antworten

nils holgerssonam 27.07.2017 | 17:05
819,19 ist der Freibetrag, hier können Sie alles nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Rosi Sch.am 27.07.2017 | 17:05
Genau 8 Meter, was für ein jämmerlicher Arsch bist du.
GroKoam 27.07.2017 | 16:41
8 Meter 89 Zentimeter.
W*lfgangam 27.07.2017 | 19:25
Hallo Rosi Sch., lesen Sie dazu auch diesen 1-Tag alten Beitrag, der im Kern auch dieselbe Frage hat/Einkommensreduzierung für die volle Witwenrente: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Gruß w.
Rosi Sch.am 27.07.2017 | 20:26
Danke ihnen Wolfgang, habe die Antwort von gestern gelesen. Mein Arbeitgeber wird mir da entgegen kommen. Ich werde weniger arbeiten damit die Witwenrente nicht gekürzt wird. Mir wird es auch später noch reichen. Es ist schwer zu verstehen wieso das so verrechnet wird. Ein Bekannter sagte heute, in vielen anderen Ländern gibt es das nicht.
W*lfgangam 27.07.2017 | 21:21
...in ganz vielen Ländern stehen Witwen auch völlig ohne da, da müssen die Kinder ranschaffen - wenn sie haben, sonst geht die Witwe auf die Straße. Ihr Bekannter hat wohl noch keine Witwe in 'anderen Ländern' hinterlassen, um da mitreden zu können, welche staatliche Leistungen dann (nicht) möglich sind ...andernfalls könnte er für die 'vielen anderen Länder' sicher rechtssichere Belege liefern, ohne nur Rumzulabern ;-) Gruß w.
Rosi Sch.am 27.07.2017 | 21:26
z. B. Österreich, Schweiz, so sagte er.
W*lfgangam 27.07.2017 | 21:53
...er hat sich dabei auch mit den üblichen Lebenshaltungsbedingungen in diesen Länder vertraut gemacht? Zu Lebzeiten, also während des Erwerbs der erst nach Tod zustehenden Anwartschaften und den bis dahin geltenden Bedingungen? Ansonsten wäre D ja leergefegt von Witwen, wenn Sie alle dorthin aus Wohlstandsgründen migrieren würden - bzw. das gemeinsam zu Lebzeiten für erstrebenswert gehalten hätten ;-) Sie nehmen es mir jetzt nicht übel, wenn ich sein Geschwätz als einfach oberflächlich bezeichne :-) Gruß w.
GroKoam 28.07.2017 | 07:43
8 Meter 89 Zentimeter.
Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.
Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.
Dr. Kocham 28.07.2017 | 11:55
Zitat von GroKo anzeigen
Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.
Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.
GroKo, nach meiner Einschätzung zeigen deine Beiträge, daß du ein psychologisches Arschloch bist.
GroKoam 28.07.2017 | 12:04
Zitat von Dr. Koch anzeigen
8 Meter 89 Zentimeter.
Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.
Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.
GroKo, nach meiner Einschätzung zeigen deine Beiträge, daß du ein psychologisches Arschloch bist.
Du könntest etwas kreativer mit Deinen Beleidigungen sein. So bist Du einfach nur ein Langweiler. P.S. Handwechsel nicht vergessen.
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