Hallo Helga,
bei einer Witwenrente wird das von dem Hinterbliebenen bezogene Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. In den alten Bundesländern liegt der Freibetrag für diese Einkommensanrechnung zur Zeit bei mtl. 725,21 EUR. In den neuen Bundesländern lediglich bei mtl. 643,37 EUR. Es handelt sich hierbei um fiktive Nettofreibeträge.
Durch diesen geringeren Freibetrag kommt es dazu, dass sich durch die Einkommensanrechnung eine niedrigere Witwenrente ergeben kann. Dies passiert in den Fällen, wenn Einkommen bezogen wird, welches über den Freibeträgen liegt. Bei der Einkommensanrechnung wird je nach Einkommensart ein bestimmter prozentualer Anteil in Abzug gebracht.
Das danach verbleibende ( fiktive Netto) Einkommen wird für die Einkommensanrechnung herangezogen und falls dies über dem Freibetrag liegt, werden 40 % von dem Teil, der oberhalb des Freibetrages liegt, auf die Witwenrente angerechnet.
In dem von Ihnen geschilderten Fall, hat die Betreffende keine Einbußen ihrer Witwenrente zu befürchten, da sie mit ihrem Einkommen von ca. 300 EUR mtl. innerhalb der Freibeträge liegt.