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Experten-Antwort

Kürzung Witwenrente West-Ost-Umzug

von Helga18.04.2012 | 11:44
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Meine Bekannte ist Rentnerin und Witwe. Ihre eigene Altersrente beträgt € 296,80 brutto monatl.. Die Witwenrente € 1.218,53 brutto monatl. Sie wohnt in Westberlin u. überlegt, ins "neue Bundesland" Brandenburg umzuziehen. Frage: wird ihre Witwenrente dann gekürzt? Und wenn ja: um wieviel (Rechenvorgang)? Man hört immer wieder, daß beim Umzug in die neuen Bundesländer die Witwenrente gekürzt wird. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

bei einer Witwenrente wird das von dem Hinterbliebenen bezogene Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. In den alten Bundesländern liegt der Freibetrag für diese Einkommensanrechnung zur Zeit bei mtl. 725,21 EUR. In den neuen Bundesländern lediglich bei mtl. 643,37 EUR. Es handelt sich hierbei um fiktive Nettofreibeträge.

Durch diesen geringeren Freibetrag kommt es dazu, dass sich durch die Einkommensanrechnung eine niedrigere Witwenrente ergeben kann. Dies passiert in den Fällen, wenn Einkommen bezogen wird, welches über den Freibeträgen liegt. Bei der Einkommensanrechnung wird je nach Einkommensart ein bestimmter prozentualer Anteil in Abzug gebracht.

Das danach verbleibende ( fiktive Netto) Einkommen wird für die Einkommensanrechnung herangezogen und falls dies über dem Freibetrag liegt, werden 40 % von dem Teil, der oberhalb des Freibetrages liegt, auf die Witwenrente angerechnet.

In dem von Ihnen geschilderten Fall, hat die Betreffende keine Einbußen ihrer Witwenrente zu befürchten, da sie mit ihrem Einkommen von ca. 300 EUR mtl. innerhalb der Freibeträge liegt.

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2 Antworten

BATRIXam 18.04.2012 | 12:17
Die eigentliche (volle) Witwenrente wird durch einen Umzug in die neuen Bundesländer nicht gekürzt. Wenn allerdings eigenes anzurechnendes Einkommen bezogen wird (z.B. eigene gesetzliche Rente), dann kann es zu einer Kürzung kommen, weil die entsprechenden Freibeträge für eigenes Einkommen untershiedlich sind: alte Bundesländer: derzeit 725,21€ neue Bundesländer: derzeit 643,37€ Bei einem eigenen Einkommen von mehr als 643,37€ käme es bei einem Umzug in die neuen Bundesländer dann zu einer Kürzung aufgrund der geänderten Einkommensanrechnung. In Ihrem Beispiel würde ein umzug keine Auswirkung auf die Renten haben, da die eigene Rente der Dame eh unter dem freibetrag liegt und keine Einkommensanrechnung durchgeführt wird. Anders würde es natürlich aussehen, wenn sie neben ihrer eigenen Rente noch andere anzurechnende Einkünfte hätte.
BATRIXam 18.04.2012 | 12:17
Die eigentliche (volle) Witwenrente wird durch einen Umzug in die neuen Bundesländer nicht gekürzt. Wenn allerdings eigenes anzurechnendes Einkommen bezogen wird (z.B. eigene gesetzliche Rente), dann kann es zu einer Kürzung kommen, weil die entsprechenden Freibeträge für eigenes Einkommen untershiedlich sind: alte Bundesländer: derzeit 725,21€ neue Bundesländer: derzeit 643,37€ Bei einem eigenen Einkommen von mehr als 643,37€ käme es bei einem Umzug in die neuen Bundesländer dann zu einer Kürzung aufgrund der geänderten Einkommensanrechnung. In Ihrem Beispiel würde ein umzug keine Auswirkung auf die Renten haben, da die eigene Rente der Dame eh unter dem freibetrag liegt und keine Einkommensanrechnung durchgeführt wird. Anders würde es natürlich aussehen, wenn sie neben ihrer eigenen Rente noch andere anzurechnende Einkünfte hätte.
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