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Kur beantragen

von Maiki1325.10.2010 | 16:13
1799 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage an den Experten.Ich beziehe eine Volle Rente wegen Herzinfarkt u.Nervenleiden.Ich war schon in einer Klinik.Kann ich eine Kur beantragen da die Krankheit wieder stark zu schaffen macht.Oder ist das die Angelegenheit der krankenkasse?

2 Antworten

OpaJoam 25.10.2010 | 16:36
Da eine Kur über die DRV nur dazu dient,die erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten,ist bei Rentnern die Krankenkasse zuständig.
Klemensam 25.10.2010 | 16:42
Auch als EM-Rentner oder Altersrentner steht ihnen natürlich eine Reha zu. Eine Rehamassnahme können Sie darum selbstverständlich jederzeit beantragen. Ob diese dann allerdings auch genehmigt wird ist eine ganz andere Sache. Normalerweise werden Rehas nur im Abstand von mindestens 4 Jahren wieder genehmigt. Nur wenn sich die Erkrankung(en) erheblich verschlechtert hat und die Prüfung ihres Rehanatrages durch die RV oder die Kasse eine Rehamassnahme für sinnvoll und unabdingbar erachtet , wird früher eine Reha genehmigt . Den Antrag können Sie sowohl bei ihrer RV oder auch bei ihrer Krankenkasse stellen. Er wird auf jeden Fall dort wo er eingeht auf Zuständigkeit geprüft und dann gegebenenfalls automatisch an den richtigen Kostenträger weitergeleitet. Für Sie als EM-Rentner könnte allerdings nur dann die RV für die Reha zuständig sein , wenn durch die Reha ihre Erwerbsminderung gebessert oder sogar beseitigt werden könnte. Die RV wird dies eingehend prüfen und ist dies nicht der Fall , fällt die Rehamassnahme in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Dort geht es dann auch nicht in erster Linie um die Herstellung ihrer Erwerbsfähigkeit sondern mehr um die ihrer Gesundheit. Seien Sie insofern vorsichtig, das grundsätzlich eine Rehamassnahme und vor allem deren sozial medizinscher Prognose hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit auch dann die Aberkennung oder Nichtverlänegrung ihrer EM-Rente zur Folge haben könnte ! Also gut überlegen ob man als EM-Rentner eine erneute Reha und das damit verbundene Risiko hinischtlich der weiteren Berentung überhaupt eingehen sollte.
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