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Zur Experten-Antwort springenHallo Lieschen Müller,
wie von KSC bereits richtig ausgeführt, können Sie nur Ihren Rentenversicherungsträger anschreiben und Ihren Wunsch darlegen, möglichst mit einer medizinischen Begründung.
Noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Thema medizinische Rehabilitation:
Sie können Wünsche äußern, wo Sie die Reha durchführen möchten, die wenn möglich auch berücksichtigt werden. Der Rentenversicherungsträger ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Wunsch umzusetzen (§ 13 Abs. 1 SGB VI).
Die Rentenversicherungsträger belegen grundsätzlich nur Kliniken, die entweder von der Rentenversicherung selbst betrieben werden, oder mit denen Belegungsverträge bestehen.
Bei der Auswahl der Klinik fließen als weitere Kriterien ihre medizinische Indikation und die Belegsituation der Kliniken mit ein.
Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht alle Reha-Kliniken Rehabilitanden aufnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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