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Experten-Antwort

Kurzarbeit und Grundlage für Berechnung Altersteilzeitsentgelt

von BALA195915.04.2020 | 14:48
189 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte geplant im Mai 2020 für Beginn Dezember 2020 den Antrag auf Altersteilzeit stellen und hatte mir hierfür im Februar von meiner Firma eine Entgelt Berechnung erstellen lassen. Dieses von der Firma errechnete Altersteilzeit-Entgelt würde mir normalerweise zum Leben reichen. Jetzt meine Frage: Wenn also nun der Betrieb wegen Covid 19 Kurzarbeit anmeldet, wird dann das Kurzarbeitergeld für die Berechnung des ATZ Entgelts herangezogen, oder wird das ATZ Entgelt aus dem vorherigen Gehalt errechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bala1959,

das Regelarbeitsentgelt ist Berechnungsgrundlage für Ihre laufenden Leistungen während der Altersteilzeit. Gem. § 6 AltTZG berechnet sich das Regelarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt, welches vor der Altersteilzeit bezogen wurde. Da Kurzarbeitergeld eine Leistung der Agentur für Arbeit ist und kein Arbeitsentgelt darstellt, wird dieses für die Berechnung wohl nicht heran gezogen werden. Allerdings wird bei dem sogenannten konjunkturellen Kurzarbeitergeld auch ein Teil Arbeitsentgelt ausgezahlt, da hier das Kurzarbeitergeld nur für entfallende Arbeitsstunden gezahlt wird und die tatsächlich entstandenen Arbeitsstunden „normal“ über den Lohn abgerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass das gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt geringer ausfallen wird, was wiederum eine Auswirkung auf die Höhe des Regelarbeitsentgeltes haben könnte. Dies ist allerdings lediglich eine Vermutung und soll keine arbeitsrechtliche Stellungnahme darstellen, denn grundsätzlich hat Schade Recht und es handelt sich hierbei um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, deshalb sichern Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 15.04.2020 | 15:06
Diese Frage sollten Sie Ihrer Personalabteilung stellen und nicht an einen Mitarbeiter der DRV. :)
W°lfgangam 15.04.2020 | 15:55
Hallo Schade, es wird wohl auch MA der DRV geben, die in der eigenen DRV-PA ATZ managen und entsprechende Aussagen tätigen könnten ...allerdings werden diese hier 'Systemfernen' eher nicht in einem Rentenforum rumschmökern - vielleicht kennen Sie ja einen, bei dem Sie mal nachfragen könnten ;-) Gruß w. PS: Grundlage wird das Regelarbeitsentgelt sein, div. Quellen hier: https://www.haufe.de/suche/?category=Personal&query=alterste… ...und natürlich ist das eine zunächst rein arbeitsrechtliche Frage, andererseits auch mit leichten Konsequenzen auf die künftige Rentenhöhe.
W°lfgangam 16.04.2020 | 19:50
Ergänzend: Weitere Hinweise zur ATZ/Kurzarbeit finden sich in der aktuellen Zeitschrift "summa summarum" der DRV/Ausgabe 2/2020. Hier zum Download: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
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