Die Beiträge zur RV werden von Kurzarbeitergeldbeziehern wie in der KV und PV vom tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und für den Entgeltausfall von einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet. Das fiktive Arbeitsentgelt ist der auf 80% verminderte Unterschiedsbetrag zwischen Soll- und dem Ist-Entgelt. Die Bemessungsgrundlage wird durch Addition des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts und des fiktiven Arbeitsentgelt gebildet. Sie sollten bei der Personalstelle/Steuerberater um Aufklärung bitten.