Hallo,
bitte achten Sie darauf, für welchen Zeitraum dieses Formular ausgefüllt werden soll. In dem Formular R0675 werden nur Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss und Verletztengeld bescheinigt. Haben Sie in dem angefragten Zeitraum tatsächlich nur Leistungen vom Jobcenter bezogen, müssen Sie das Formular dort nicht abgeben. Es genügt den zuständigen Rentenversicherungsträger darüber zu informieren, dass keine der oben genannten Leistungen bezogen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung