Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo walli,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich Fragen zum Krankenversicherungsrecht zu beantworten. Hier kann ich Sie nur an die jeweils zuständige Krankenkasse verweisen.
Hinsichtlich Ihrer Verfahren beim Rentenversicherungsträger kann ich mich grundsätzlich den Ausführungen von Schade anschließen. Wenn Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner urlaubsbedingt nicht erreichen sollten, können Sie sich im Übrigen auch mit seinem Vertreter in Verbindung setzen. Dieser sollte Sie zumindest über den Stand des Verfahrens informieren können. Dass wegen Urlaub niemand zu erreichen ist, kann ich mir letztlich nicht wirklich vorstellen.
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