Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

KV bei unterschiedlichen Einkünften

von rueli 200901.06.2016 | 13:41
1100 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bei Renteneintritt werde ich aus dem Versorgungsausgleich von der Pension meines geschieden Mannes ca. 850,00 € erhalten. Meine eigene Rente nach ca. 47 Jahren Einzahlung (vermindert durch den Versorgungsausgleich, den ich an meinen gesch. Mann abtreten muss) wird ca. 720,00 € betragen. Außerdem werde ich aus einem privaten Altervorsorgevertrag sowie aus der ZVK meiner Firma noch insgesamt ca. 125,00 € erhalten. Wie verhält es sich mit der KV? Wie werden die Pensionsansprüche berücksichtigt? Muss ich dafür evtl. eine private KV abschließen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rueli 2009,

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenversicherung oder an ein Forum, dass sich mit Krankenversicherung beschäftigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

****am 01.06.2016 | 14:15
Hallo rueli 2009, welche Einnahmen mit welchen Beitragssätzen Beitragspflichtig werden zur KV/PV kann ihnen nur ihre KK sagen, aber eine zusätzliche private KV für die Versorgungsbezüge werden sie nicht abschliessen müssen, sofern sie bei einer gesetzlichen KK versichert sind
Stern des Südensam 01.06.2016 | 16:25
Es kommt sehr darauf an, ob Sie über den Bezug der eigenen Rente in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen (=dann Pflichtversichert) oder eben nicht (dann freiwillig gesetzlich KV versichert). Vermutlich wird die KVdR zum Zuge kommen (wenn sie in den 47 Arbeitsjahren immer gesetzlich versichert waren). Dann: Pension Mann: 14,6% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag; durchschnittlich derzeit +1,1%) Eigene Rente: 7,3% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag) ZVK Firma: 14,6% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag) Private Vorsorge (Riester?): keine Beiträge (sofern nicht über den Arbeitgeber abgeschlossen), sonst auch 14,6% Für den Fall der freiwilligen KV: Pension Mann: 14,6% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag; durchschnittlich derzeit +1,1%) Eigene Rente: 7,3% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag) sowie +7,3% Zuschuss von der DRV ZVK Firma: 14,6% KV-Beitrag (+ kassenindividuellen Zusatzbeitrag) Private Vorsorge (Riester?): 14,0% (ermäßigter Beitragssatz) Aber ggf. Nachteil: Auch weitere Einnahmen werden bei der freiwilligen KV verbeitragt, z.B. Mieten, Zinsen und Kapitalerträge Sofern diese nicht vorhanden sind, dürfte als die Beitragszahlung einerseits als KVdR Pflichtversicherte und andererseits als KV fréiwillig Versicherte sich nahezu nicht unterscheiden, allenfalls die private Altersvorsorge könnte in einer Größenordnung von +10 Euro Beitrag sich auswirken. Aber dazu bräuchte es mehr an Informationen, um dies beurteilen zu können. Fragen Sie doch mal bei Ihrem Versicherungsamt/Rathaus vor Ort nach, die sollten da weiterhelfen können. Ansonsten Brief an eigenen Krankenkasse mit der konkreten Frage schicken (und auf verständliche Antwort hoffen...) Glück auf!
KPJMKam 01.06.2016 | 17:53
Hallo. Sie haben es nicht ganz klar beschrieben. Es kommt auch etwas darauf an ob Ihr Mann Bundes oder Landesbeamter ist. Die Teilung wird nicht überall gleich geregelt. Bekommen Sie ein Versorgungskonto aufgemacht und erhalten Versorgung zahlen Sie vollen Beitrag. Wird Ihr Rentenkonto durch Punkte erhöht zahlen Sie nur Beitrag wie bei Ihrer eigenen Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026