Hallo Bernhard,
Fragen zur konkreten Berechnung von Krankenversicherungsbeiträgen können wir hier leider nicht verbindlich beantworten, weil unser Forum ausschließlich Themen der Altersvorsorge ( gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge) sowie der Rehabilitation behandelt.
Die von Ihnen geschilderte Konstellation betrifft in erster Linie die beitragsrechtliche Auslegung der gesetzlichen Krankenversicherung und die dort angewandte Verwaltungspraxis. Hierzu sind die Krankenkassen selbst bzw. deren Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Sozialgerichte zuständig.
Wir können daher nur allgemein darauf hinweisen, dass Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragspflichtig sind und ein gesetzlicher Freibetrag vorgesehen ist. Wie dieser Freibetrag im Detail im Zusammenspiel mit der Beitragsbemessungsgrenze umgesetzt wird, liegt im Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für die Klärung einer individuellen Beitragsberechnung empfehlen wir daher, sich direkt an die zuständige Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle ( zum Beispiel Sozialverband, Patienten-oder Verbraucherberatung ) zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung