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Experten-Antwort

KV Beitrag auf Betriebsrente (vielleicht auch nur ein seltener Fall)

von Bernhard16.06.2026 | 11:08
210 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In mehr oder weniger allen Foren/Webseiten in denen es um den KV-Beitrag und den dazugehörigen Freibetrag für Betriebsrenten geht wird ein spezieller Fall so gut wie nie beleuchtet. Um was geht es ? Wie nehmen an einen Rentner der 3200 Euro DRV Rente bezieht und in der komfortablen Lage ist auch eine Betriebsrente in Höhe 3000 Euro zu erhalten. Was passiert : DRV-Rente : 3200 UR Betriebsrente : 3000 EUR Gesamteinkünfte 6200 EUR Beitragsbemessungsgrenze (BBG) : 5812,50 EUR KV-Pflichtig aus DRV Rente : 3200 Euro von der Beitragsbemessungsgrenze bleiben noch 2612,50 Euro (BBG - DRV-Rente) offen. Freibetrag auf Betriebsrente in 2026 : 197,75 EUR So rechnen die Krankenversicherungen : KV auf Betriebsrente : Betriebsrente - Freibetrag = 3000 - 197,75 = 2802,25 EUR noch offen von der BBG sind 2612,50 EURO, also vollen KV-Beitrag auf 2612,50 EURO Weil der Freibetrag an der gesamten Betriebsrente abgezogen wird wirkt er nicht. Im Gesetz SGB V §226 ist aber die Rede ausschließlich von beitragspflichtigem Einnahmen. Es ist offensichtlich, im obigen Beispiel sind nur 2612,50 EUR von den 2802,25 EUR beitragspflichtig. Der Freibetrag müßte eigentlich an den 2612,50 EUR abgezogen werden und auf einen Betrag von 2414,75 Euro der KV-Beitrag zu zahlen sein. Wie kommen die Krankenkassen dazu den Gesetzestext, der ist klar und eindeutig, zu ignorieren ? Warum hat sich noch niemand dagegen gewehrt ? Hat jemand eine Idee ? Wäre interessant dazu Meinungen zu lesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard,

 

Fragen zur konkreten Berechnung von Krankenversicherungsbeiträgen können wir hier leider nicht verbindlich beantworten, weil unser Forum ausschließlich Themen der Altersvorsorge ( gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge) sowie der Rehabilitation behandelt.

 

Die von Ihnen geschilderte Konstellation betrifft in erster Linie die beitragsrechtliche Auslegung der gesetzlichen Krankenversicherung und die dort angewandte Verwaltungspraxis. Hierzu sind die Krankenkassen selbst bzw. deren Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Sozialgerichte zuständig.

 

Wir können daher nur allgemein darauf hinweisen, dass Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragspflichtig sind und ein gesetzlicher Freibetrag vorgesehen ist. Wie dieser Freibetrag im Detail im Zusammenspiel mit der Beitragsbemessungsgrenze umgesetzt wird, liegt im Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Für die Klärung einer individuellen Beitragsberechnung empfehlen wir daher, sich direkt an die zuständige Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle ( zum Beispiel Sozialverband, Patienten-oder Verbraucherberatung ) zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

Du meine Güteam 16.06.2026 | 11:14
Falsches Forum.
Schadeam 16.06.2026 | 11:15
Und wie kommen Sie dazu im Rentenforum Antworten zu einer Frage zu erwarten, die absolut nichts mit der Rentenversicherung zu tun hat?
Bernhardam 16.06.2026 | 11:40
Ach "du meine Güte" ... die Welt geht unter weil man in einem falschen Forum landet ... Nur warum landet man , wenn man auf der Webseite "Ihre Vorsorge" unter "Krankenkasse" auf "Expertenforum" klickt. Vermutlich nicht weil dort Experten sitzen sondern Renten-Experten "du meine Güte" sich erschrecken ? Konstruktiv wäre eine Mitteilung gewesen welches Forum richtig wäre oder, dass es das nicht gibt.
Bernhardam 16.06.2026 | 11:43
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Danke für Ihre Antwort, das verstehe ich. Allerdings wenn man aus Krankenversicherung per Mausklick auf "Expertenforum" dann im Rentenforum landet ... Liebes Expertenteam , danke und viele Grüße
Einzelfall!am 16.06.2026 | 12:45
Wieso? Weil Ihr Beispiel mit den genannten Rentenhöhen auf kaum jemanden zutrifft und daher auch kaum jemanden interessiert.
Au weiaam 16.06.2026 | 13:07
Ihre Sorgen möchte ich haben angesichts derartiger Rentenhöhen.
KVam 16.06.2026 | 13:38
Überzahlte KV Beiträge bekommt man immer am Jahresanfang des nächsten Jahres zurück.
Bonam 16.06.2026 | 13:38
3000 Euro Betriebsrente? Hab ich nicht mal 10% davon🤷
KVam 16.06.2026 | 13:40
Nachtrag, selbstverständlich gilt der Freibetrag auf die gesamte Betriebsrente. Es ist ja auch die gesamte Betriebsrente pflegeversicherungspflichtig. Also einfach mal den Ball flach halten.
bbbbam 16.06.2026 | 15:18
Zitat von Bernhard anzeigenausblenden
wie man auf der Forenseite lesen kann: "Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).". Und die sagen, daß sie zu KK Fragen nix Verbindliches sagen. Genervt sind nur die anonymen Pseudo-Experten angesichts der Unmengen Nicht-RentenfrageStellern.
Is soam 16.06.2026 | 15:22
Bertam 16.06.2026 | 18:18
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_1… Auch , wenn das hier sicherlich nicht das korrekt Forum ist. Hier ist ja ein Forum der Rentenversicherung. Korrekt wäre ein Forum der Krankenversicherung. Ich kann zu einer Antwort beitragen. Siehe Link oben. Der Fall wurde im November 2024 vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht entschieden. Leitsätze Der Freibetrag auf Renten der betrieblichen Altersversorgung ist von dem monatlichen Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und nicht von den auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze begrenzten beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen.
Beitragspflichtig ?am 02.07.2026 | 12:26
"Es ist ja auch die gesamte Betriebsrente pflegeversicherungspflichtig. " Über Pfelgeversicherung (PV) brauchen wir gar nicht zu reden. In der PV gibt es keinen Freibetrag Warum sind einige hier im "falschen" Forum neidisch auf hohe Renteneinkommen.
Leitastz oder Gesetz ?am 02.07.2026 | 12:38
Mit dem Urteil/Leitsatz ist es entschieden ... ok, muss man akzeptieren Nur warum entscheidet das ein Leitsatz, der nicht im Gesetz steht ? Wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, warum hat er das nicht in das Gesetz geschrieben ? Besser wäre es dann zwar auch nicht aber klar und eindeutig. Um mal einen Anhaltspunkt zu geben, hier geht es um max. ca. 35 Euro KV-Beitrag / Monat , das macht den >6000 Euro Rentner nicht wirklich ärmer.
Deutsche Rentenversicherung
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