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Experten-Antwort

KV-Zuschuss bei Beihilfeberechtigung

von frase03.09.2025 | 18:28
620 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin seit 2024 pensioniert und in Berlin beilhilfeberechtigt (70%). Seit 2025 bekomme ich zusätzlich noch eine kleine Regelaltersrente. Beim Antrag für die Rente hat man mir gesagt, es gibt auch einen Zuschuss von der Rentenversicherung zu PKV. Diesen habe ich beantragt und auch erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ist das so korrekt oder hätte ich den Zuschuss nicht beantragen dürfen, da ich ja mit 70% Beihilfe schon nur 30% meiner PKV selber zahlen muss? Mit freundlichen Grüßen frase

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2025 | 09:24

Das ist so korrekt. Die Rentenversicherung beteiligt sich an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung – egal, ob Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat versichern. Bei Pflichtversicherten übernehmen wir einen Teil ihrer Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlen wir Beitragszuschüsse.

 

Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung wird nach dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (das sind insgesamt aktuell 8,55 Prozent) auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt. 

 

Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen (bei Ihnen 30 % PKV) begrenzt.

4 Antworten

Beihilfeam 03.09.2025 | 19:36
Das müssen Sie mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle abklären. Nur wenn der Zuschuss eine bestimmte Höhe überschreitet, kann der Beihilfeanspruch gefährdet sein. Der Rentenversicherung ist das völlig egal.
Mondkindam 04.09.2025 | 06:31
Sie sind privat krankenversichert und haben daher einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Wenn Sie nur zu 30 % privat krankenversichert sind, weil der Rest über die Beihilfe läuft, ist doch Ihr Krankenkassenbeitrag entsprechend niedriger und damit dann auch der Beitragszuschuss. Ist doch der Normalfall, bei einem Beamten, der auch noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.
fraseam 04.09.2025 | 14:29
Vielen Dank für die kompetenten Antworten, bleibt also alles wie es ist! Gruß frase
Günther Bahr h.g.bahr@t-online.de leche frage wie "frase" am 02.09.2026 | 20:34
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