Das ist so korrekt. Die Rentenversicherung beteiligt sich an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung – egal, ob Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat versichern. Bei Pflichtversicherten übernehmen wir einen Teil ihrer Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlen wir Beitragszuschüsse.
Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung wird nach dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (das sind insgesamt aktuell 8,55 Prozent) auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt.
Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen (bei Ihnen 30 % PKV) begrenzt.