Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

KV-Zuschuss bei Beihilfeberechtigung

von frase03.09.2025 | 18:28
645 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit 2024 pensioniert und in Berlin beilhilfeberechtigt (70%). Seit 2025 bekomme ich zusätzlich noch eine kleine Regelaltersrente. Beim Antrag für die Rente hat man mir gesagt, es gibt auch einen Zuschuss von der Rentenversicherung zu PKV. Diesen habe ich beantragt und auch erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ist das so korrekt oder hätte ich den Zuschuss nicht beantragen dürfen, da ich ja mit 70% Beihilfe schon nur 30% meiner PKV selber zahlen muss? Mit freundlichen Grüßen frase

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das ist so korrekt. Die Rentenversicherung beteiligt sich an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung – egal, ob Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat versichern. Bei Pflichtversicherten übernehmen wir einen Teil ihrer Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlen wir Beitragszuschüsse.

 

Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung wird nach dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (das sind insgesamt aktuell 8,55 Prozent) auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt. 

 

Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen (bei Ihnen 30 % PKV) begrenzt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Beihilfeam 03.09.2025 | 19:36
Das müssen Sie mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle abklären. Nur wenn der Zuschuss eine bestimmte Höhe überschreitet, kann der Beihilfeanspruch gefährdet sein. Der Rentenversicherung ist das völlig egal.
Mondkindam 04.09.2025 | 06:31
Sie sind privat krankenversichert und haben daher einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Wenn Sie nur zu 30 % privat krankenversichert sind, weil der Rest über die Beihilfe läuft, ist doch Ihr Krankenkassenbeitrag entsprechend niedriger und damit dann auch der Beitragszuschuss. Ist doch der Normalfall, bei einem Beamten, der auch noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.
fraseam 04.09.2025 | 14:29
Vielen Dank für die kompetenten Antworten, bleibt also alles wie es ist! Gruß frase
Günther Bahr h.g.bahr@t-online.de leche frage wie "frase"am 02.09.2026 | 20:34
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026