Hallo christian w.,
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der KVdR ist, dass Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied waren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine freiwillige oder einePflichtmitgliedschaft handelt.
Durchgeführt wird die Krankenversicherung der Rentner von den gesetzlichen Krankenkassen. Diese prüfen bei Rentenantragstellung, ob Sie die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt haben.
Ebenfalls prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft vorrangig ist, wenn über den Rentenbeginn hinaus eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird oder unter Zusammenrechnung der für die Krankenkasse maßgeblichen Einkünfte die Bemessungsgrenze überschritten wird.
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