Sie sollten sich möglichst bald von Ihrer Krankenkasse beraten lassen, damit Sie über Vor- und Nachteile informiert sind. Diese entscheidet auch darüber, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert wären.
Falls Sie nicht krankenvesicherungspflichtig werden, käme ein Beitragszuschuss in Betracht, den Sie beim Rentenversicherungsträger gesondert beantragen müssten.
Um einen maximalen Beihilfeanspruch zu behalten, sollten Sie bei Ihrer Beihilfestelle den Teilverzicht auf einen etwaigen Beitragszuschuss prüfen lassen.