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KVDR

von lilly01.01.2015 | 09:09
977 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Interessant: Da wollte ich mal als altes Weib antworten und bekomme den hinweis: jeschlossen: Ich zitiere aus der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung, 9. Auflage (2/2014): Die gesetzliche Krankenversicherung ist – wie auch die gesetzliche Rentenversicherung – eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. Sie fragen keine schlafenden Mäuse wach sondern bringen Ratten zum schlafen (sorry): 1. Wohngeld bezuschusst der Bund Eigentümer von Wohnraum egal ob Eigentümer oder nicht! 2. Sehr sehr viele Rentner (ausgenommen EU-Rentner, gibt’s manche aber wenige) erhalten Einkünfte aus Mieten und Pachten und Zinsen zusätzlich zu ihrer Rente. 3. Und da gibt es noch mehr Variationen... … … Die Dame erhält eine Rente nach der neuen Mütterrentenregelung i.H.v. 118 EUR und hat Mieteinnahmen i.H.v. 300 EUR = 418 EUR Einnahmen für das gesamte Leben in diesem Land! Man kann Ihr nicht abstreiten, einen Antrag bei dem Grundsicherungsamt zu stellen. Der wird wiederum der DRV mitteilen, dass er den Betrag bis zur vereinbarten Regelung erstatten wird (übrigens das finanzielle übernimmt der Bund). Was wollen Sie damit bezwecken? Welche Logik steckt hinter ? ? ? der Frage Ihres Beitrages im Forum für Rentner?

4 Antworten

-???-am 01.01.2015 | 10:00
Woher sollen wir wissen was sie meinen wenn wir lesen was sie schreiben ?
Grokoam 01.01.2015 | 10:13
Restalk?
Grokoam 01.01.2015 | 13:39
Kranker alter Typ.
Rentenzombieam 01.01.2015 | 17:39
Werd´ erstmal wieder nüchtern du Tröte!
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