Die Prüfung der 9/10-Regelung ist alleinig dem Krankenversicherungsträger vorbehalten. Die Rentenversicherung nimmt keine entsprechenden Berechnungen vor und hat die Entscheidungen der Krankenversicherung zu akzeptieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich schriftlich an die letzte gesetzliche Krankenkasse zu wenden um entsprechende Auskünfte bzw. Berechnungen zu erhalten.
MfG