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KVDR bei privater Krankenversicherung

von L12.02.2008 | 09:27
1160 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, wie sieht es bezüglich der KVDR-Mitgliedschaft aus, sofern jemand privat krankenversichert ist. Bleibt der Antragsteller "automatisch" in der privaten Krankenversicherung oder muß er eine gesonderte Meldung abgeben?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollten Sie nicht in die KVdR übernommen werden, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist, bleiben Sie in der privaten KK.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Beim Rentenantrag ist ein Antrag auf Überprüfung zur KVdr (Vordruck R 810) auszufüllen, um zu prüfen, ob nicht doch evtl. die Voraussetzungen zur KVdR erfüllt sind. Bei dieser Maßnahme erhält die DRV Kenntnis wie Sie kk-versichert sind.

2 Antworten

Brilleam 12.02.2008 | 09:40
Hallo L! Würden Sie nach Prüfung der gKV die KvdR-Voraussetzungen erfüllen? Wenn ja, dann gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, über die Sie jede gesetzliche KK gerne aufklärt. Wenn nein, dann werden Sie im eigenen Interesse die PKV fortführen (insb. Beitrag entrichten!) müssen - ggf. aber den Beitragszuschuss der gRV beantragen.
Lam 12.02.2008 | 11:36
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe dazu noch mal eine Frage. Sollte man die Fortführung der privaten Krankenversicherung (oder z. b. der freiwilligen Krankenversicherung) wünschen, muß dies der Krankenversicherung bzw. dem Rentenversicherungsträger bei Rentenantragstellung gesondert mitgeteilt werden?
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