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Experten-Antwort

KvdR bei Werkstatt für behinderte Menschen

von John18.06.2014 | 21:11
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5 Antworten

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Hallo, mein Bruder hat eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung (Sonderregelung: 20 Jahre Wartezeit-Rente) bewilligt bekommen. Er arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Trotzdem wurde er in der Krankenversicherung der Rentner versichert und ihm daher ca. 80 EUR KV und PV-Beitrag abgezogen. Wenn ich richtig informiert bin, ist dies rechtswidrig, da nach § 5 Abs. 8 SGB V Versicherungspflicht in der KVdR nicht eintritt, wenn Rentner versicherungspflichtig sind als: Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V) Stehen ihm also netto 80 EUR mehr zu? Danke schon im Voraus. Viele Grüße John

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo John, den richtigen Beiträgen kann ich mich nur anschließen.

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4 Antworten

Schadeam 18.06.2014 | 21:48
Das sehen Sie falsch, es ist der absolute Normalfall, dass in diesen Fällen der Rentner in der KVdR pflichtversichert ist - weil er dies auch in den 20 Jahren war, als er in der WfbM beschäftigt war. Zu 99% nicht rechtswidrig.
Johnam 18.06.2014 | 22:05
Hallo Schade, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe jetzt noch diesen Link gefunden, der etwas Licht ins Dunkel bringt: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Er bekommt erst ab jetzt Rente! Er ist also nicht seit 20 Jahren in der KVdR pflichtversichert. Vorher bekam er Grundsicherung und den Werkstattlohn. Er war bisher über die Werkstatt für behinderte Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Offenbar ist er nicht in der KVdR pflichtversichert, aber die Rente unterliegt weiterhin der Beitragspflicht zur Krankenversicherung nach § 226 SGB V, so dass von der Rente weiterhin Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten sind. Oder?
....am 19.06.2014 | 07:27
So sieht es aus. Er unterliegt zwar der Versicherungspflicht auf Grund der beschäftigung. Da die Rente eine beitragspflichtige Einnahme ist, sind von dieser ebenfalls Beiträge zu zahlen. Somit ist es richtig was die DRV da macht.
Johnam 19.06.2014 | 11:26
OK, vielen Dank!
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