Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Maria Theresia,
auch Versorgungsbezüge (Witwenpension), die Sie als krankenversicherungspflichtige Rentnerin zusätzlich erhalten, sind beitragspflichtig für die Krankenversicherung der Rentner. Für Beiträge aus Versorgungsbezügen gilt der für alle Krankenkassen geltende allgemeine Beitragssatz in Höhe von derzeit 14,9 %. Allerdings übernimmt der Rentenversicherungsträger bei der gesetzlichen Witwenrente 7 % der Aufwendungen für den Krankenkassenbeitrag.
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