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Experten-Antwort

KVDR-Pflicht

von Alexander19.07.2021 | 15:21
173 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde morgen meinen Altersrentenanrag stellen. Der Rentenbeginn wird der 01.10.2021 sein. Ich bin jedoch seit 30 Jahren selbständig und zahle seitdem den Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung. Seit diesem Zeitpunkt bin ich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Werde ich bei ab dem 01.10.2021 durch den Rentenbezug krankenversicherungspflichtig sein oder muss ich mich über den 30.09.2021 hinaus freiwillig bei meiner Krankenkasse versichern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander,

wir schließen uns unseren Vorrednern an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

King Kongam 19.07.2021 | 15:31
Wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, sind Sie ab Rentenbeginn pflichtversichertes Krankenkassenmitglied. Vorversicherungszeit nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V Die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V tritt dann ein, wenn in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bei einer Krankenkasse (§ 4 Absatz 2 SGB V) bestanden hat. Darüber hinaus wird seit dem 1. August 2017 nach § 5 Absatz 2 Satz 3 SGB V auf die nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V erforderliche Mitgliedszeit für jedes Kind eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Also nach 30 Jahren freiwilliger KK-Mitgliedschaft sind Sie bei Rentenbezug Pflichtversichert.
Alexanderam 19.07.2021 | 15:38
Vielen Dank! Die Vorversicherung müsste ich klar erfüllt haben, da ich in der zweiten Hälfte meines Versicherungslebens zu 100% freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert bin. Mir kam es nur merkwürdig vor, dass ich durch die kontinuierliche freiwillige Versicherung nun pflichtversichert bin, obwohl ich zuletzt vor 30 Jahren in der Krankenversicherung pflichtversichert war.
KKam 19.07.2021 | 15:45
Zitat von Alexander anzeigen
Sollten Sie neben dem Rentenbezug weiter Gewinne aus Ihrer Selbständigkeit erzielen, bleiben Sie für die Dauer Ihrer Selbständigkeit i.d.R. auch freiwillig krankenversichert. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Alexander am 19.07.2021 | 15:52
Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich bei der Krankenkasse erkundigen, plane jedoch zum Rentenbeginn meine selbständige Tätigkeit zu beenden.
King Kongam 19.07.2021 | 16:10
Zitat von Alexander anzeigen
Egal, sie können/könnten - pflichtversichertes Mitglied - freiwilliges Mitglied - Familienversichert sein, wichtig ist, dass die 9/10 Regelung eingehalten wird und diese erfüllen Sie, auch als freiwilliges KK-Mitglied.
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