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Experten-Antwort

KVDR Pflichtversicherung Ausland trotz Private Krankenversicherung

von Denise24.01.2017 | 12:12
1776 Ansichten
12 Antworten

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Guten Tag, Ich beziehe Altersrente und bin in die Türkei ausgewandert dort angekommen habe ich Vorort eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Meine Frage ist folgende ist es möglich sich von der Pflichtversicherung der KVDR befreien zu lassen? Herzlichen Dank an alle jene die mir behilflich sein können

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denise,

l

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine gesetzliche Krankenversicherung.

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11 Antworten

Deniseam 24.01.2017 | 12:52
Wirklich sehr hilfreich, diese sagt mir nähmlich ich soll mich an sie wenden? Es ist doch eine ganz einfache Frage ist eine KVDR Pflicht wenn ich im Ausland eine private Krankenversicherung habe! Falls mir doch jemand helfen ohne einen Verweis wäre ich ihnen wirklich sehr dankbar
egal (der Erste)am 24.01.2017 | 13:06
Ihre Brötchen versuchen Sie wohl auch beim Fleischer zu kaufen??? Ihre Krankenkasse meint ernsthaft, die Rentenversicherung soll über Ihre Krankenversicherungspflicht entscheiden? Welche Krankenkasse ist das denn?
Deniseam 24.01.2017 | 13:17
Warum manche Menschen statt zu helfen solche Kommentare schreiben ist mir nicht verständlich hätte ich die Möglichkeit zu helfen würde ich das machen ob man hier richtig ist oder nicht und wenn ich das nicht helfen kann würde ich mir Kommentare einfach ersparen um niemanden zu kränken letztendlich wollte ich nur Hilfe!
_icham 24.01.2017 | 13:21
https://www.dvka.de/de/versicherte/versicherte.html Da gibt's ein Merkblatt für Rentner Bei Abkommensstaaten ist die Türkei mit aufgeführt. Letztendliche Klärung wird nur über die Krankenkasse funktionieren. DVKA: Spitzenverband GKV Verbindungsstelle Ausland
****am 24.01.2017 | 13:21
Zitat von Denise anzeigenausblenden
Hallo Denise, für die Prüfung der KVDR ist einzig und allein ihre letzte Pflichtkrankenkasse in Deutschland zuständig gem. § 5 SGB V und nicht die DRV. Siehe hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB5_… 5 ff Ausland Pflichtversicherung in der KVdR bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland 5 170
KPJMKam 24.01.2017 | 14:14
Hallo. Vielleicht trifft auf dieser Seite auch etwas auf Dich zu. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_…
Schorscham 24.01.2017 | 15:49
SO ist es!;-)
Korrekturam 24.01.2017 | 16:27
Zitat von Denise anzeigenausblenden
..... ,,,,,,,, !!!!!!!! ??????? Absatz Suchen Sie sich doch ein paar aus, dann kann man viel besser lesen und verstehen was Sie da so geschrieben haben und/oder meinen. Denn sooooo ist es kaum möglich. Viel Glück, vielleicht schaffen Sie es.
KSCam 24.01.2017 | 18:58
Liebe Denise, Ihren Frust kann ich ja durchaus nachvollziehen. Vor allem dann wenn die Kasse Sie wirklich an die DRV verwiesen hat. Sie sollten allerdings auch die Tatsache akzeptieren, dass über die Frage wie Sie krankenversichert sind, Ihre letzte gesetzliche Kasse und nicht die DRV entscheidet. Eine etwaige Befreiung von der KVdR müssen Sie ggfls. bei der Krankenkasse beantragen - wie die dann entscheiden, beurteilt kein Mitarbeiter der DRV. Nichts anderes hat man Ihnen gesagt und wenn Sie diese Wahrheit nicht hören wollen, kann hier keiner was dafür.
W*lfgangam 24.01.2017 | 19:23
Zitat von Denise anzeigenausblenden
Hallo Denise, als dtsch. Staatsangehörige ohne gleichzeitig türkischen Rentenanspruch: Nein. Vergleichen Sie die Hinweise in diesem Merkblatt/Seite 16: https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/merkblatt_fuer_… Natürlich beschämend, wenn die eigene KK das nicht weiß, obwohl es zu deren Auskunftspflichten (!) gehört ...oder haben Sie nur mit dem Pförtner geredet? ;-) Drucken Sie's denen aus und stellen Ihre Frage dort erneut. Alternativ holen Sie sich die Drittmeinung von der DVKA ein: https://www.dvka.de/de/die_dvka/so_erreichen_sie_uns/so_erreiche… Gruß w.
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