Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSoweit Ihre Kinder noch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sein sollten, können Sie deren Berücksichtigung mit einem Antrag auf Kontenklärung beantragen.
Vor 1992 geborene Kinder können mit 2 Entgeltpunkten (62 Euro Monatsrente je Kind) und nach 1991 geborene Kinder mit 3 Entgeltpunkten (93 Euro Monatsrente je Kind) berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Rentnerin dann in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, wenn Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 % in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Pauschal können hier auch je Kind 3 zusätzliche Jahre berücksichtigt werden. Weitergehende Informationen erhalten Sie hierzu von der Krankenversicherung.
Wenn Sie den Zusammenhang zwischen einem geklärten Rentenkonto, der daraus resultierenden Rentenhöhe und der Aussage zur KVdR nicht verstehen, warum dann Ihr inhaltsleerer Beitrag? Ihr Nickname passt zu Ihrem Beitrag. Eben „Quark“.Nochmal! Lassen Sie Ihr Versicherungskonto klären und gehen Sie mit der aktuellen Rentenauskunft zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Nur dort werden Sie eine verbindliche Auskunft erhalten. Alles andere ist spekulativ und hilft Ihnen nicht!Und an welcher Stelle hätte ein erklärtes Rentenkonto etwas mit der KVdR Berechnung zu tun? Richtig, an keiner!
Auch ständiges Wiederholen macht es nicht richtiger: zwischen KVdR Berechnung und geklärten Konto besteht KEIN Zusammenhang.Und an welcher Stelle hätte ein erklärtes Rentenkonto etwas mit der KVdR Berechnung zu tun? Richtig, an keiner!Wenn Sie den Zusammenhang zwischen einem geklärten Rentenkonto, der daraus resultierenden Rentenhöhe und der Aussage zur KVdR nicht verstehen, warum dann Ihr inhaltsleerer Beitrag? Ihr Nickname passt zu Ihrem Beitrag. Eben „Quark“.
Danke, dass Sie Ihre Unwissenheit nochmal bestätigt haben. Eben Quark zum Quadrat!Auch ständiges Wiederholen macht es nicht richtiger: zwischen KVdR Berechnung und geklärten Konto besteht KEIN Zusammenhang.Wenn Sie den Zusammenhang zwischen einem geklärten Rentenkonto, der daraus resultierenden Rentenhöhe und der Aussage zur KVdR nicht verstehen, warum dann Ihr inhaltsleerer Beitrag? Ihr Nickname passt zu Ihrem Beitrag. Eben „Quark“.Nochmal! Lassen Sie Ihr Versicherungskonto klären und gehen Sie mit der aktuellen Rentenauskunft zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Nur dort werden Sie eine verbindliche Auskunft erhalten. Alles andere ist spekulativ und hilft Ihnen nicht!Und an welcher Stelle hätte ein erklärtes Rentenkonto etwas mit der KVdR Berechnung zu tun? Richtig, an keiner!
Hallo W., ist ausdiskutiert: "Da die Beantragung einer Teilrente keinen Verzicht im Sinne des § 46 SGB I darstellt, sind Versicherte nicht in ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Eine Teilrente kann daher auch beansprucht werden, wenn dies zu Lasten Dritter geht, zum Beispiel zu Lasten der Krankenkasse oder unterhaltsberechtigter Personen." Quelle: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…(...)könnte man immer noch nach geltender Rechtslage eine einkommensunabhängige Teilrente wählen, so dass der Betrag unter der Grenze (glaube 425€) ist, hm? Schöne neue Flexi-Welt...käme da nicht http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… "Nach § 46 SGB I kann auf Sozialleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden. Belastet der Verzicht andere Personen oder Leistungsträger oder werden mit ihm Rechtsvorschriften umgangen, so ist er unwirksam" zum Ansatz? Dabei denke ich auch an die 99 % Teil-Regelaltersrente, um die Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit weiterhin mitzunehmen. Oder ist das schon 'ausdiskutiert'? Gruß w.
...käme da nicht http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… "Nach § 46 SGB I kann auf Sozialleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden. Belastet der Verzicht andere Personen oder Leistungsträger oder werden mit ihm Rechtsvorschriften umgangen, so ist er unwirksam" zum Ansatz? Dabei denke ich auch an die 99 % Teil-Regelaltersrente, um die Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit weiterhin mitzunehmen. Oder ist das schon 'ausdiskutiert'? Gruß w.Hallo W., ist ausdiskutiert: "Da die Beantragung einer Teilrente keinen Verzicht im Sinne des § 46 SGB I darstellt, sind Versicherte nicht in ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Eine Teilrente kann daher auch beansprucht werden, wenn dies zu Lasten Dritter geht, zum Beispiel zu Lasten der Krankenkasse oder unterhaltsberechtigter Personen." Quelle: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Danke Ihnen Rosebud, hatte dabei nur spontan 'mein Umfeld' im Hinterkopf (ALG 2, HLU, Grusi, Wohngeld) ...wo vielleicht der eine oder andere EUR 'Rentenverzicht' zur Leistungsgewährung führt - auch wenn da nur ein paar EUR bei rausspringen, und sei es nur die 'GEZ-Befreiung' :-) Werde das mal 'intern' diskutieren - ohne mir damit neue Freunde/intern zu machen *g Gruß w.
Naja, aber so ganz Unrecht hat MA-KK da nicht.....ich liebe diese Diskussionen, jahrelang der Solidargemeinschaft durch PKV entflohen und jetzt wo im Alter die Krankheiten kommen, sich von dieser die Krankheitskosten finanzieren lassen. Hoffe für Sie die 9/10 Regelung wird nicht erfüllt und die Einnahmen betragen mehr, damit eine Familienversicherung nicht eintritt.Ja, das ist Natürlich, dass man im Alter kränker wird. Aber Sie sind schon immer extrem krank gewesen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo B'son _Moralische_ Bewertungen sind nicht Inhalt 'unseres' Tagesgeschäfts! - und eine ganz schlechte Grundlage, schlicht richtige Entscheidungen/Prognosen zu treffen - oder?! :-) Gruß w.Ja, das ist Natürlich, dass man im Alter kränker wird. Aber Sie sind schon immer extrem krank gewesen. Mit freundlichen GrüßenNaja, aber so ganz Unrecht hat MA-KK da nicht.....
> Sind die Mitarbeiter der DRV eigentlich Beamte ? ...tztztz, so viel zum Hintergrundwissen und darauf basierenden sachlichen Diskussionen, wenn man nicht man den üblichen Personalaufbau einer/jeder deutschen Behörde kennt. Wie sich hier Einige immer wieder selbst den finalen Schuss des Nullwissens setzten, ist wirklich beachtenswert/nicht mal ein mitleidiges Lächeln wert - da ist nur die eigene 'Meinung' als Gesetz zementiert ;-) Gruß w. PS: ...sind wir eigentlich immer noch beim Thema, oder kann das geschlossen werden/weg, oder für schlichte Zementanrührer ohne Abschluss/aber mit 'Führer'-Schein so stehen bleiben ;-)Ich habe genug Hintergrundwissen um das beurteilen zu können. Beamte kosten uns Deutsche ein Vermögen. Ich bin froh, dass ich durch die neue Regelung der Anrechnungszeiten bei der KVdR nun 6 Jahre früher aufhören kann zu arbeiten. 6 Jahre früher keine Steuern mehr in Deutschland zahlen und das Heer an Pensionären und Witwengeldempfängerinnen nicht mehr mitfinanzieren müssen, das freut mich ungemen.Hallo Jawoll nur feste drauf Volle Zustimmung. Sind die Mitarbeiter der DRV eigentlich Beamte ? Dann sollten sie sich allerdings zurückhalten. Grüsse
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