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KVdR und private Rentenversicherung

von Sergius10.03.2013 | 20:29
1967 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, zunächst möchte ich fragen, ob Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung für die KVdR beitragspflichtig sind. Danke.

11 Antworten

Sergiusam 10.03.2013 | 21:50
Da es von Bedeutung sein soll, muss ich noch hinzufügen, dass es sich hierbei um die Pflichtversicherung des Rentners handelt.
Annaam 10.03.2013 | 22:35
Bei einer privaten BU erköht sich der Krankenversicherungsbeitrag jedenfalls nicht. Bei einer privaten Rentenversicherung könnte es ähnlich gelten. Fragen Sie am besten bei der Versicherung nach die diese Zahlung leistet. mfg
Fritziam 11.03.2013 | 08:08
Eine private Rentenversicherung ist nicht Beitragspflichtig zur KVdR.
Bertam 11.03.2013 | 09:13
Noch nicht. ;-)
Sergiusam 11.03.2013 | 09:30
Danke Anna und Fritzi! Inzwischen hab ich hier im Forum einen Beitrag entdeckt, aus dem folgt, dass bei KVdR-Pflichtversicherten die private Rente beitragsfrei ist, bei freiwillig Versicherten jedoch nicht. Allerdings stammt die Information aus dem Jahr 2008. Ist die unten angeführte noch aktuell? ---------- von DasWarnsignal ... Info von meiner KV: Rentner in der KVDR zahlen nur auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge Beiträge zur KV und PV. Private Rente, RürupRente und RiesterRente (Ausnahme AVWL) sind beitragsfrei. Ebenso sind Mieteinnahmen, Pacht und Zinseinnahmen beitragsfrei. Freiwillig versicherte Rentner (In der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit weniger als 90% gesetzlich versichert) zahlen auf alle Einkünfte den vollen Beitrag zur KV und PV, Ausnahme die gesetzliche Rente. Hier erhalten Sie einen Zuschuss, ähnlich der Regelung der KVDR. ...
Sergiusam 11.03.2013 | 10:30
Danke! Eine Zusatzfrage: Werden Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung als Einnahmen eines Familienversicherten mitberücksichtigt?
Fritziam 11.03.2013 | 10:04
Hallo Sergius, diese Regelung gilt auch heute noch.
Hofmannam 11.03.2013 | 16:20
Nein noch nicht. (es sei denn, die Kurtisane der Reichen überlegt es sich anders) Bei Riester-Renten auch noch nicht. Aber bei den Betriebsrenten, selbst wenn diese überwiegend privat angespart sind, kassiert die Krankenkasse volle Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken- und Pflegeversicherung, ab. Das sind zur Zeit mindestens 17,45 %.
Sergiusam 11.03.2013 | 22:12
Auch die Rente aus dem (staatlich geförderten) Riester-Vertrag?
Mitleseram 12.03.2013 | 09:09
Zitat von Hofmann anzeigenausblenden
Hallo, zunächst möchte ich fragen, ob Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung für die KVdR beitragspflichtig sind. Danke.
Nein noch nicht. (es sei denn, die Kurtisane der Reichen überlegt es sich anders) Bei Riester-Renten auch noch nicht. Aber bei den Betriebsrenten, selbst wenn diese überwiegend privat angespart sind, kassiert die Krankenkasse volle Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken- und Pflegeversicherung, ab. Das sind zur Zeit mindestens 17,45 %.
Seit dem 01.01.2013 gestiegen auf 17,55 %.
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