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KVdR und Zinseinkünfte

von maximilian115.10.2007 | 11:51
1912 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

1) Muß für Zinseinkünfte KV-Beitrag als Rentner geleistet werden? 2) Ist der n i c h t berufstätige Ehegatte weiterhin "familenversichert" wenn der Hauptversicherte Rentner wird? 3) Muß der mitversicherte Ehegatte KV-Beitrag auf Zinseinkünfte leisten? Ich weiß, das sollte ich eher bei der Krankenkasse nachfragen, aber vielleicht sind die Antworten von allgemeinem Interesse im Forum. Vielen Dank.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 15.10.2007 | 12:11
1. Bei einer Mitgliedschaft in der KVdR - nein. Bei einer freiwilligen Versicherung - ja. 2. Eine Familienversicherung ist abhängig von den Einkünften (des mitversicherten Partners) möglich 3. siehe 2.
Schiko.am 15.10.2007 | 12:50
Bei der gesetzlichen krankenversicherung sind die meisten pflichtversichert, zinsen und mieteinnahmen werden nicht in die beitragsberechnung mit einbe- zogen. Meine aber, als freiwillig in der gesetzlichen ver- sichert wird auch krankenkassenbeitrag bis zur bemessungsgrenze von derzeit 3.562,50 erhoben. In der Regel verlangen die Kassen aber keine be- stätigung für die zinsen, oder gar mietverträge. Bei weniger als monatlich 350 eigener verdienst der ehefrau bleibt diese weiterhin familienversichert. Oder hat sich etwa hier was geändert?? Lieber anfragender, da hilft nur eins, auskunft bei der kasse einholen und hier wieder berichten. Danke ihnen im voraus! Mit freundlichen Grüßen.
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