Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Landwirtsch.Alterskasse+Deutsche Rentenversicherung

von Landwirtschaft14.11.2012 | 15:01
2834 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern stehen kurz vor der Rente und betreiben eine Landwirtschaft. Meine Mutter hat 4 Kinder erzogen, bekommt sie mit diesen Kinderzeiten eine eigene Rente der Deutschen Rentenversicherung ? Bisher hat sie dort gar kein Versicherungskonto. Oder kann mein Vater, der auch "normale" Arbeitszeiten zurückgelegt hat die Kinderzeiten dazu ? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Ihre Mutter bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Auch dann, wenn bislang ein Versicherungskonto nicht geführt wird bzw. eine Rentenversicherungsnummer bisher nicht vergeben wurde.

Ob sich für Ihre Mutter allein aufgrund der Kindererziehung ein Rentenanspruch ergibt, hängt bei vier Kindern davon ab, wann die Kinder geboren wurden.

Für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder können bis zu 12 Monate als Kindererziehungszeit anerkannt werden, für nach 31.12.1991 geborene Kinder können jeweils bis zu 36 Monate als Kindererziehungszeit anerkannt werden.

Für die Dauer der Kindererziehung hat vermutlich die Möglichkeit der Versicherungsbefreiung bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse bestanden (siehe Bl. 10 und 12 der Broschüre):

http://www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/broschueren/allgemein/alterskasse/001_ak.pdf

Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt 60 Monate (fünf Jahre). Hierbei wird die Kindererziehungszeit berücksichtigt. Sollten also sämtliche Kinder vor 1992 geboren worden sein, würden lediglich für vier Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden können.

Die noch zur Wartezeit fehlenden 12 Monate könnten allerdings durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erfüllt werden (siehe insbes. Bl. 6/7 u. 15 der folgenden Broschüre):

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/49675/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

Eine ggf. bestehende Versicherungspflicht in der Altershilfe für Landwirte schließt die Berechtigung zur Entrichtung frewilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Yaraam 15.11.2012 | 08:11
Ihre Mutter sollte umgehend eine Kontenklärung machen und die Kindererziehungszeiten beantragten. Dabei sollte auch geklärt werden, ob Ihre Mutter wirklich nie eine Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft ausgeübt hat. Wurden für Ihre Mutter evtl. Beiträge für eine Pflegetätigkeit gezahlt? Selbst wenn nur vier Jahren mit Kindererziehungszeiten vorliegen, wird sich die Zahlung von 12 freiwilligen Beiträgen im Regelfall immer lohnen, da Ihre Mutter über den Rentenbezug bereits nach wenigen Monaten die eingezahlten Beträge wieder hereingeholt hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026