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lange Wartezeit auf REHA-Antritt

von Alice09.07.2016 | 21:27
4587 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe bereits Ende April 16 Ihre Genehmigung zur 5 wöchigen REHA im Eilverfahren erhalten, mit Angabe der Kurklinik. (phsychosomatisch und orthopädisch) Vielen Dank für die schnelle Genehmigung! Ich habe mich dann sofort an die Kurklinik gewandt und habe mich auf eine Eil-Liste setzen lassen, dass war Anfang Mai. Dann habe ich dort noch einmal Ende Juni angerufen. Mir durfte auch da kein Termin genannt werden, nur dass ich auf meinem Handy angerufen werde, wenn es so weit ist. Nun habe ich heute (09.07.16 ) ein Schreiben der Klinik erhalten und bin erst zum 01.12.16 eingeladen worden. Das wäre dann eine Wartezeit von 8 Monaten für eine REHA im Eilverfahren!! Ich müsste mich nun krankschreiben lassen, da ich so lange nicht mehr warten kann und nicht mehr arbeitsfähig bin. Das sollte die REHA ja eigentlich verhindern. Meine Fragen: 1.) Ich habe gehört, dass ich die Kur innerhalb von 4 Monaten nach Genehmigung antreten muss, sonst muss die REHA neu beantragt werden. Das schaffe ich so wohl auch nicht mehr mehr mit einer anderen Kureinrichtung ! 2.) Was kann ich nun tun, damit ich schneller zu meiner REHA komme. Ende August sind die 4 Monate Wartezeit auf REHA vorbei. MfG I.Gester

17 Antworten

Herz1952am 10.07.2016 | 14:05
Hallo Alice, Wenn nötig, lassen Sie sich eine AU-Bescheinigung ausstellen. Sprechen Sie gleich mal mit der Krankenkasse. Vielleicht weis diese einen Rat, wie die Reha beschleunigt werden kann. Die Krankenkasse ist selbst daran interessiert, dass sie kein Krankengeld zahlen muss. Die Krankenkasse dürfte sich auch entschließen können, selbst die Reha zu zahlen, wenn diese einen freien Platz in ihrer eigenen Klinik hätte. Vielleicht hilft Ihnen Ihre Krankenkasse beim Beschleunigen der Maßnahme.
Schorscham 10.07.2016 | 15:14
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

[/quote]

Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

[/quote]

Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

Das wird sie wohl kaum tun, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist. Sie DARF es in diesem Fall auch gar nicht! MfG
Aliceam 10.07.2016 | 17:34
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

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Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

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Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

Hallo Herz1952,, vielen Dank Dank für die Antwort. Das scheint mir die einzige Lösung zu sein, da ich auch nicht mehr lange aushalte, meinen Job und Altag zu bewältigen. Schlimm nur, dass ich durch das Krankengeld weniger Gehalt bekomme und das auch nur, weil die Klinik nicht in der Lage ist, gut zu organisieren... Wirklich schlimm..
Aliceam 10.07.2016 | 17:39
Die Krankenkasse dürfte sich auch entschließen können, selbst die Reha zu zahlen, wenn diese einen freien Platz in ihrer eigenen Klinik hätte.
Das wird sie wohl kaum tun, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist. Sie DARF es in diesem Fall auch gar nicht! MfG
Hallo Schorsch, ja, dass kann ich mir auch absolut nicht vorstellen. Eine REHA ist einfach zu teuer. Allerdings tut es der Krankenkasse beim Krankengeld verständlicherweise schon weh. Ich wäre da als Krankenkasse auch sehr verärgert, wenn die Klinik sich soviel Zeit beim Orgasnisieren lässt und das Mitglied dadurch Krankengeld benötigt.
Herz1952am 10.07.2016 | 19:13
Hallo Schorsch, Hallo Alice, Hier der Link, warum es doch vielleicht möglich sein könnte, dass die Kasse einspringt, denn sie könnte sich (vielleicht) viel KG ersparen. Aber es ist grundsätzlich so, dass die Kasse nicht zahlt, wenn die RV Kostenträger ist. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… § 51 SGB V leicht erklärt.
Herz1952am 10.07.2016 | 19:47
Hallo Alice, wenn medizinisch dringend eine Reha erforderlich ist, könnte eigentlich auch die Krankenkasse die erste Reha genehmigen. Diese würde evtl. Ihre Gesundheit wiederherstellen, bzw. dazu dienen, dass Sie am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen könnten. Die 2. Reha könnte entfallen, bzw. dem Zweck dienen, eine dauerhaft Erwerbsminderung zu verhindern. Hier ein Link wegen medizinischer Reha durch die Krankenkasse: (viele Möglichkeiten) http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/leistungen/reh… Wahrscheinlich hat die Krankenkasse bei der RV noch keinen Druck gemacht, weil Sie noch arbeitsfähig sind. Außerdem geht es bei Ihnen um die Besserung Ihrer Gesundheit, wenn Sie AU sind. Dafür sind die Krankenkassen primär zuständig. Irgendwie wird Ihnen die Krankenkasse schon weiterhelfen können.
der anderenam 10.07.2016 | 20:07
Hallo Alice, Ich an Ihrer Stelle würde im Internet nach anderen passenden Reha-Einrichtungen suchen (die natürlich auch einen Vertrag mit "ihrer" DRV haben) und mich dort selbst nach möglichen Terminen erkundigen. Die teilen Sie dann ihrer DRV mit ihrer Begründung mit und bitten um Umstellung. Und keine Angst: sie müssen keinen neuen Antrag stellen, weil sie ja nichts für die Wartezeit können.
Aliceam 10.07.2016 | 21:03
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

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Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

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Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

Hallo Herz1952, habe ich Sie falsch verstanden? Meine REHA wurde schon im April von der Rentenversicherung genehmigt. Dann muss doch die Krankenkasse nicht noch einmal genehmigen, oder doch? Ich werde zuerst einmal zu meinem Hausarzt mit Ihrem LINK gehen. Vielleicht hat er noch eine Idee, wie man der Krankenkasse begegnen kann. Ich bedanke mich sehr bei Ihnen für Ihre Mühe! :-)
Aliceam 10.07.2016 | 21:08
Zitat von der anderen anzeigen
Hallo der anderen, ja, auch das ist eine Möglichkeit. Ich muss erst einmal bei der Rentenversicherung nachfragen, wie es mit der langen Wartezeit aussieht. Ob es tatsächlich stimmt, dass ich nach 4 Monaten einen neuen Antrag stelllen muss, denn Ende August sind die 4 Monate vorbei. Vielen Dank für Ihre Anregung! :-)
Aliceam 11.07.2016 | 11:00
Hallo, ja, dies habe ich gerade getan. Ich muss schriftlich beantragen, damit ich zeitnah eine andere Klinik bekomme, die auf mich zugeschnitten. Vielen Dank. :-)
Herz1952am 11.07.2016 | 12:27
Hallo Alice, Dürfen darf die Krankenkasse dies. Ob es aber sinnvoll wäre, dies bei AU zu tun, ist die andere Frage, dies sollten Sie gegebenenfalls dann mit einem Reha-Berater abklären. Die Krankenkasse darf sich auch nicht auf eine Verweisungstätigkeit stützen. Solange Sie für Ihre bisherige Tätigkeit AU sind, hat Sie das Krankengeld weiterzuzahlen. Sie darf Sie dann wiederum zu einer Reha-Antragsstellung auffordern, die die RV bezahlen soll. Die RV entscheidet dann, ob eine Reha sinnvoll ist. Diese stimmt nämlich nur zu, falls Ihre Erwerbsfähigkeit rentenrechtlich gefährdet wäre.
Herz1952am 11.07.2016 | 13:13
Hallo Alice, die Krankenkasse könnte unter Umständen selbst eine eigenständige Reha genehmigen, noch vor der Reha durch die RV. Aber das wäre zu umständlich und wahrscheinlich auch erfolglos. Folgen Sie dem Expertentipp. Falls die Sache doch zu lange dauern sollte und Sie während dieser Zeit nicht arbeiten können, müssten Sie sich die AU bescheinigen lassen. Allerdings müsste dann Ihr Arbeitgeber 6 Wochen davon zahlen, falls keine Voranrechnungszeiten vorliegen. Aber dies wäre auch bei einer Reha durch die Krankenkasse (Wiederherstellung der Gesundheit, bzw. Besserung) auch so. Es wird schon eine schnelle Lösung geben. Die Krankenkasse hat Ihren Antrag an die RV nur weitergeleitet. Da Sie im Moment nicht AU sind, hat es die Krankenkasse auch nicht eilig und machte wahrscheinlich keinen Druck. Bei Kranken geht das offensichtlich immer schneller mit der Reha-Genehmigung.
Herz1952am 11.07.2016 | 13:32
Hallo Alice, Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden. Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest). Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt. Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld. Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen. Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause". Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.
GroKoam 11.07.2016 | 14:11
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

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Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

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Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

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Herz1952am 11.07.2016 | 14:53
Zitat von GroKo anzeigen
Hallo Alice, Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden. Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest). Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt. Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld. Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen. Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause". Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.
Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.
Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)
GroKoam 11.07.2016 | 16:31
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

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Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

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Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.
Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)
Die KK bezahlt also einen Rentenberater. Dümmer geht immer.
Aliceam 11.07.2016 | 22:52
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Alice,

Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden.

Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest).

Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt.

Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld.

Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen.

Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause".

Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft bei einem Rentenberater ein.

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Ich frage mich, bist so unsäglich Dumm oder freust Du Dich wenn die Fragesteller das Geld den Rentenberatern und Anwälten hinterher werfen.

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Weder noch. Die Rechnung zahlt die KK. In meinem Fall musste die KK 400,-€ für einen einzigen Brief bezahlen (smile)

Hallo Herz1952 , ich habe mich nun an die DRV gewandt. Ichmuss nun der DRV schriftlich den späten Klinik-Beginn mitteilen. Die DRV wird dann versuchen, eine andere Klink mit einem früheren Termin zu ermitteln. Für die Zwischenzeit muss ich mich dann krankschreiben lassen und auf einen schnellen Termin hoffen. Wenn dies auch nicht geht, habe ich noch die Möglichkeit, wenn gar nichts mehr geht eine Akutüberweisung in eine Klinik zu bekommen. Aber dafür muss die DRV erst versuchen, eine andere Klink zu bekommen. Ich bedanke mich bei Ihnen, für Ihre sehr nette Mühe!! :-) Alice
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