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Experten-Antwort

langfristiger Auslandsaufenthalt mit voller Erwerbsminderungsrente

von Perihan01.12.2016 | 21:36
1160 Ansichten
2 Antworten

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İch bitte um eure Mithilfe bei folgender Fragestellung: İch bin eine 56-jährige Türkin mit einer Aufenthaltsnehmigung und einer vollständigen Erwerbsminderungsrente. Arbeitsunfähig bin ich aufgrund mehrerer Bandscheibenvorfälle und einer Versteifung der Wirbelsäule. Aktuell habe ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen Zweitwohnsitz in der Türkei. Meine Auslandsaufenthalte hielt ich bislang kürzer als 6 Monate. Gerne wüsste ich, ob und wie es möglich ist länger als 6 Monate im Ausland zu bleiben. Ich habe mich durch einige Foren gelesen und etwas von einer Bescheinigung gelesen, jedoch weiss ich nicht, ob diese in meinem Fall einen langfristigen Aufenthalt (länger als 6 Monate) genehmigen würde. Falls ja, gibt es Dinge, die zu berücksichtigen sind? Vielen vielen Dank im voraus für die Antworten. Perihan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir schließen uns dem Beitrag von W*lfgang an, wenn Sie eine unabhängig vom Arbeitsmarkt bewilligte volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen haben, ist der Aufenthaltsort für die Höhe der Bruttorente unerheblich. Bitte teilen Sie der Rentenversicherung rechtzeitig die neue Adresse mit, eventuell auch die neue Bankverbindung (IBAN) und klären Sie die Möglichkeit, gegebenenfalls weiterhin in einer deutschen Krankenversicherung bleiben zu können. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei existiert ein Sozialversicherungsabkommen.

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1 Antworten

W*lfgangam 01.12.2016 | 22:46
Hallo Perihan, > und einer vollständigen Erwerbsminderungsrente. Sofern die EM-Rente aus rein med. Gründen als volle EM-Rente gezahlt wird, ist es egal, wo Sie sich außerhalb D/EU/in der Türkei aufhalten, da gibt es keine Einschränkungen (wie sonst bei einer so genannten 'Arbeitsmarktrente'). Sie teilen der DRV einfach den beabsichtigten dauernden Aufenthaltsort mit/vorher ...man weiß ja nie und kennt Ihre genaue Versicherungsbiographie nicht, dann erhalten Sie von der DRV das genaue Ergebnis, was bei dauerhaften Verzug aus D in ein Land Ihrer Wahl mit der Rente passiert. Nebenbei, um Ihre Krankenkasse sollten Sie sich auch vorher kümmern, die KK aus der Rente könnte/dürfte entfallen ...darüber informiert Sie Ihre aktuelle KK. Gruß w.
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