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Zur Experten-Antwort springenHallo Harald,
da wir wie Siehe hier davon ausgehen, dass Sie neben der Arbeitsmarktrente nicht mehr gearbeitet haben, werden Sie nicht auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren kommen. Allerdings könnten Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen und somit dennoch schon in die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren gehen. Auch wenn diese Rente nur mit Abschlägen gewährt wird, kann Ihre Rente nicht weniger als die bisherige EM-Rente werden, da Sie einen Besitzschutz auf die Höhe dieser Rente haben. Sollten Sie eine Schwerhinderung von 50 % haben, kommt für Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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