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Experten-Antwort

Langjährig Versichert / Rente mit 63

von Marion 5613.02.2015 | 20:55
1590 Ansichten
7 Antworten

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Hallo warum kann ich (Jahrgang 1956) nicht mit 63 in Rente gehen, wenn ich 47 Jahre beitragspflichtig gearbeitet habe. Lt. BfA muss ich noch 8 Monate arbeiten, da ein Abschlag (hier 8 Monate * 0,3%= 2,4%) gesetzlich nicht vorgesehen ist. Wenn jemand 35 Jahre versichert war, kann er mit Abschlag in Rente gehen. Danke für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits mehrfach erwähnt, sieht die Neuregelung zum 01.07.2014 für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

beim Jahrgang 1956 als Rentenbeginn das 63. Lbj. plus 8 Monate vor. Die Rente würde ohne Abschlag gezahlt werden.

Sollten Sie genau mit dem 63. Lbj. in Altersrente gehen, kommt eine "andere" Altersrente, nämlich die für langjährig Versicherte ins Spiel (Wartezeit 35 Jahre). Hier hätten Sie dann allerdings einen Rentenabschlag von 10,2 %. Ihre 45 Jahre spielen hier keine Rolle.

Vor der Neuregelung zum 01.07.2014 hätten Sie erst mit dem 65. Lbj. abschlagsrei in Altersrente gehen können.

Also haben Sie auf jeden Fall etwas gewonnen.

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6 Antworten

Reinhardtam 13.02.2015 | 21:47
Natürlich können Sie mit 63 in Rente gehen , aber nur mit Abschlägen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 betrifft nur Jahrgang 52 , 51 Ab Jahrgang 53 kommen pro Jahrgang 2 Monate dazu. Also bei ihnen 8 Monate .. Gruß Reinhardt
Reinhardtam 13.02.2015 | 22:52
Nachtrag Wenn Sie mit 63 in Rente gehen haben Sie 10,2% Abschläge.
Marion 56am 14.02.2015 | 08:31
Danke für die Nachricht. Doch folgendes ist auf der Seite der BfA zu lesen / Zitat: "Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen." Danach stehen sich bes. langj. Versicherte schlechter als vorher. Nach alter Regelung hätte ich mit 63 in Rente gehen können mit 10,2% Abschlag. Doch wie sieht es jetzt aus?
KSCam 14.02.2015 | 10:12
Liebe Marion 56, ATZler hat Recht und somit hat sich Ihre Situation keineswegs verschlechtert. Wären Sie bisher mit 63 +8 in Rente gegangen, hätten Sie immer noch 7,8% Abschlag gehabt, seit 01.07.14 ist dieser Abschlag nun weg. Ihre Situation ist also nicht schlechter sondern besser als bisher. Und zu Ihrer allerersten "warum" Frage, gibt es die Antwort: "weil unser Parlament das genau so und nicht anders beschlossen hat." Schönes WE
ATZleram 14.02.2015 | 09:43
Hallo Marion 56, natürlich können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, wie Reinhardt bereits geschrieben hat. Es ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten (OHNE Eigenschaft Schwerbehinderung): 1. Rentenart Altersrente für LANGJÄHRIG (!) versicherte ab 63 Jahre mit bis zu 10,2 Prozent Abschlag (0,3 Prozent pro Monat * 34 Monate bis zur Regelaltersrente). Diese Rentenart gab es schon vorher und sie bleibt unverändert bestehen. 2. Rentenart Altersrente ohne Abschläge für BESONDERS LANGJÄHRIG (!) versicherte ab 63 Jahre und 8 Monate. Zitat: "Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen." Richtig, deshalb haben Sie bei der 1. Rentenart 10,2 Prozent Abschläge (ausgehend vom Termin Regelaltersrente) und nicht 2,4 Prozent (ausgehend vom Termin Rente für BESONDERS LANGJÄHRIG Versicherte). 3. Regelaltersrente ohne Abschläge mit 65 Jahren und 10 Monaten. Aufgrund der hohen Abschläge für die erste Rentenart würde ich Ihnen empfehlen, die zweite Rentenart ohne Abschläge mit 63 Jahren und 8 Monaten abzuwarten und die Zeit zu überbrücken, aber das müssen Sie wissen... Ich hoffe, das ist jetzt klar geworden... Die "alte" Regelung ab 63 mit Abschlägen ist weiterhin unverändert gültig.
ATZleram 14.02.2015 | 09:43
Hallo Marion 56, natürlich können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, wie Reinhardt bereits geschrieben hat. Es ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten (OHNE Eigenschaft Schwerbehinderung): 1. Rentenart Altersrente für LANGJÄHRIG (!) versicherte ab 63 Jahre mit bis zu 10,2 Prozent Abschlag (0,3 Prozent pro Monat * 34 Monate bis zur Regelaltersrente). Diese Rentenart gab es schon vorher und sie bleibt unverändert bestehen. 2. Rentenart Altersrente ohne Abschläge für BESONDERS LANGJÄHRIG (!) versicherte ab 63 Jahre und 8 Monate. Zitat: "Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen." Richtig, deshalb haben Sie bei der 1. Rentenart 10,2 Prozent Abschläge (ausgehend vom Termin Regelaltersrente) und nicht 2,4 Prozent (ausgehend vom Termin Rente für BESONDERS LANGJÄHRIG Versicherte). 3. Regelaltersrente ohne Abschläge mit 65 Jahren und 10 Monaten. Aufgrund der hohen Abschläge für die erste Rentenart würde ich Ihnen empfehlen, die zweite Rentenart ohne Abschläge mit 63 Jahren und 8 Monaten abzuwarten und die Zeit zu überbrücken, aber das müssen Sie wissen... Ich hoffe, das ist jetzt klar geworden... Die "alte" Regelung ab 63 mit Abschlägen ist weiterhin unverändert gültig.
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