Wie bereits mehrfach erwähnt, sieht die Neuregelung zum 01.07.2014 für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
beim Jahrgang 1956 als Rentenbeginn das 63. Lbj. plus 8 Monate vor. Die Rente würde ohne Abschlag gezahlt werden.
Sollten Sie genau mit dem 63. Lbj. in Altersrente gehen, kommt eine "andere" Altersrente, nämlich die für langjährig Versicherte ins Spiel (Wartezeit 35 Jahre). Hier hätten Sie dann allerdings einen Rentenabschlag von 10,2 %. Ihre 45 Jahre spielen hier keine Rolle.
Vor der Neuregelung zum 01.07.2014 hätten Sie erst mit dem 65. Lbj. abschlagsrei in Altersrente gehen können.
Also haben Sie auf jeden Fall etwas gewonnen.