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langjährig Versicherte und ATZ

von Karl-Heinz17.01.2007 | 07:57
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2 Antworten

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Bin November 1953 geboren. Lt. Renteninformation vom Juli 2006 könnte ich vorzeitige Altersrente für langjährige Versicherte ab Dezember 2015 mit 10,8% Minderung beziehen. Hat sich daran durch die neuesten Regelungen etwas geändert und was wäre gewesen, wenn ich bis 31.12.06 ATZ beantragt hätte?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte soll nach dem Gesetzentwurf ohne Vertauensschutz nicht mehr ab dem 62., sondern frühestens ab dem 63. Lebensjahr bestehen. Haben Sie also keinen Altersteilzeitvertrag vor dem Stichtag abgeschlossen, besteht voraussichtlich ein Anspruch auf diese Altersrente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres (somit ab Dezember 2016). Der Abschlag würde dann 9,3% betragen, berechnet von dem angehobenen Referenzalter von 65 Jahren und 7 Monaten.

Haben Sie Altersteilzeit vor dem Stichtag vereinbart, hätten Sie weiterhin mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8% diese Rente beanspruchen können.

1 Antworten

Karl-Heinzam 17.01.2007 | 14:06
Vielen Dank für die Auskunft
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