Hallo mueding,
da Sie - wie Ihren Angaben zu entnehmen ist - keinen "besonderen Vertrauensschutz" genießen, können Sie nunmehr (nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) frühestens mit 63 Jahren und 7,2% Abschlag die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (Erfüllung der Voraussetzungen unterstellt).