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Experten-Antwort

Langzeiterkrankt, Reha Aufforderung

von Betty04.07.2024 | 09:56
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin 63 Jahre alt, habe 45 Jahre für besonders langzeit Versicherte voll, könnte am 01.05.2025 abschlagsfrei in Rente gehen Problem: langzeit erkrankt, Krankengeldauslauf 27.12.2024 Krankenkasse hat mich aufgefordert bis zum 13.09.2024 einen Reha Antrag zustellen, da sonst keine Zahlung mehr vom Krankengeld. Was soll ich machen? Ich möchte nicht in die Reha, will im November den Rentenantrag stellen und nach Ablauf des Krankengeldes für die letzten 4 Monate Arbeitslosengeld beantragen (habe 47 Jahre nahtlos gearbeitet). Habe wirklich Angst wegen der Reha. Sorry, habe so viel geschrieben LG Betty

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betty,

die Krankenkasse darf Sie auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn Sie keinen Reha-Antrag stellen möchten, können Sie alternativ einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Dann würde von der Rentenversicherung geprüft werden, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert sind und ein Anspruch auf diese Rente besteht.

Der Punkt ist, dass die Krankenkasse das Recht hat, das Krankengeld einzustellen, wenn Sie keinen Reha- oder Rentenantrag stellen. Und die Frage ist, ob man alles bis auf den letzten Moment abwarten möchte.

Sollte die Rentenversicherung nicht rechtzeitig über den Rentenantrag entschieden haben, würde die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlen (hierfür muss natürlich dort ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden). Aber auch die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie überhaupt aus gesundheitlichen Gesichtspunkten auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind und Sie sonst auch auffordern, einen Antrag auf Rehabilitation oder Rente zu stellen.

Die Rente wegen Erwerbsminderung stellt grundsätzlich keinen Nachteil da. Hierzu sollten Sie sich am besten weiter von einem Mitarbeiter einer Beratungsstelle persönlich oder telefonisch weiter beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

KKam 04.07.2024 | 10:03
Das müssen Sie mit der Krankenkasse klären. Per Gesetz hat die Krankenkasse die Möglichkeit Sie zum Rehaantrag aufzufordern. Kommen Sie dem nicht nach wird die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Stellen Sie den Antrag und warten Sie ab.
Anonymam 04.07.2024 | 10:09
Hallo, Sie können leider nichts machen. Sie sind verpflichtet gegenüber der Krankenkasse alles Mögliche zu unternehmen, um ihre Gesundheit und Arbeitskraft wiederherzustellen. Sollten Sie dem nicht folgeleisten, entzieht Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld. Im schlimmsten Fall kann es Ihnen auch nach der Reha passieren, dass ihr Reha-Antrag von Amtswegen in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt wird, wenn kein Hoffnung auf Wiederherstellung der Arbeitskraft besteht. Das entscheidet der medizinischen Dienst. Sollte das passieren, müssen Sie die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, dass vielleicht das Krankengeld höher als die Erwerbsminderungsrente ist. Wenn man es so viel, ist das dann Ihr Pech. Das Sie zum 01.05.2025 hätten ohne Abschlag in Rente gehen wollen, spielt ebenso keine Rolle. Je nach dem welcher medizinische Leistungsfall festgestellt wird, kann es auch passieren, dass die volle Erwerbsminderungsrente etwas niedriger ausfällt. Im Amtsdeutsch nennt man das "eingeschränktes Gestaltungsrecht". Das was Sie erleben passiert nicht zum ersten Male und ist daher auch höchstrichterlich abgesichert.
Mikeam 04.07.2024 | 10:17
Stellen Sie doch einfach den Antrag am letzten Tag. Eine formlose Schreiben „hiermit stelle ich einen Reha Antrag.“ Oder erst mal formlos über Formular S8003 online. Den Nachweis lassen Sie dann der Krankenkasse zukommen. Das zählt als Antrag. Dann bekommen Sie erst mal die Formulare zugeschickt und dann füllen Sie diese anständig aus. ehe Sie die Rehabilitation bekommen, sind sie längst in Rente und das Krankengeld ist ausgelaufen.
Mikeam 04.07.2024 | 10:19
Zitat von Mike anzeigenausblenden
Nachtrag und dann schreiben Sie natürlich noch hinein dass sie demnächst in Rente gehen wollen und glauben dass die Reha ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr herstellen wird. Dann wird wohl die DRV auch die Rehabilitation ablehnen. Eventuell bekommen Sie eine Erwerbsminderungsrente aber das ist ja sogar besser als die Altersrente.
Mondkindam 04.07.2024 | 11:20
Was ist jetzt Ihrer Meinung nach an der Aussage von Maik so falsch?
Anonymam 04.07.2024 | 11:56
Das die Erwerbsminderungsrente höher ist als die Altersrente für besonders langjährige Versicherten kann stimmen, muss aber nicht. Je nach dem wann der medizinische Leistungsfall war, kann Sie - auch wenn in seltenen Fällen - etwas niedriger sein.
Erläuterung!am 04.07.2024 | 12:33
Die Expertenantwort ist da doch eindeutig. Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellen oder mit der Streichung des Krankengeldes leben.
Mikeam 04.07.2024 | 13:37
Wenn sie Ende September den Antrag stellen, glauben Sie doch selber nicht, dass sie noch bis Dezember eine Rehabilitation bekommen. Es ist alles im grünen Bereich
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