Hallo Betty,
die Krankenkasse darf Sie auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn Sie keinen Reha-Antrag stellen möchten, können Sie alternativ einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Dann würde von der Rentenversicherung geprüft werden, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert sind und ein Anspruch auf diese Rente besteht.
Der Punkt ist, dass die Krankenkasse das Recht hat, das Krankengeld einzustellen, wenn Sie keinen Reha- oder Rentenantrag stellen. Und die Frage ist, ob man alles bis auf den letzten Moment abwarten möchte.
Sollte die Rentenversicherung nicht rechtzeitig über den Rentenantrag entschieden haben, würde die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlen (hierfür muss natürlich dort ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden). Aber auch die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie überhaupt aus gesundheitlichen Gesichtspunkten auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind und Sie sonst auch auffordern, einen Antrag auf Rehabilitation oder Rente zu stellen.
Die Rente wegen Erwerbsminderung stellt grundsätzlich keinen Nachteil da. Hierzu sollten Sie sich am besten weiter von einem Mitarbeiter einer Beratungsstelle persönlich oder telefonisch weiter beraten lassen.