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Experten-Antwort

Langzeitversicherter ab wann in Rente

von Ines01.11.2019 | 08:29
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Leser,vielleicht gibt es dieses Thema schon und ich habe es nur nicht gefunden, dann sorry. Also zu meiner Frage: Ich werde im Dezember 62 und habe von 1972 (Ausbildung) bis 30.9.2012 in die Rentenkasse eingezahlt. Ich war zweimal ein Jahr ohne Beschäftigung und habe Geld vom Arbeitsamt bekommen. (bin nicht sicher,obdann auch Geld in die Rentenkasse fliesst)Einen Sohn habe ich und vielleicht Anspruch auf Erziehungszeit,aber er ist 1993 geboren,dann denke ich nicht.Ende 2012 bin ich ins Ausland gegangen ( ohne Beitragszahlungen),jetzt zahle ich seit zwei Jahren einen Minimalbetrag in die franz. Rentenkasse. Jetzt würde ich gerne mit 63 in Rente gehen (mit Abzügen) und nun gibt es Diskussionen im Bekanntenkreis. Die Einen sagen, es geht gar nicht, die Anderen sagen mit 63 und 8 Monaten erst... Gelesen habe ich nun ,dass es sich staffelt.d.h. Ich kann ab dem 1.1.2021 Rente beziehen mit ca 10 Prozent Abschlag und je mehr Monate ich warte umso geringer der Abschlag. Ist das korrekt? Und falls es klappt, wann muss ich nach Deutschland die Rente beantragen? Viiielen Dank für eure Antworten und einen Gruß aus Frankreich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines,

der User "Siehe hier" hat bereits alle benötigten Antworten geliefert. Sollten Sie sich bei Durchsicht Ihrer Rentenauskunft unsicher sein, wann Sie in Rente gehen, können Sie auch eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

Den Rentenantrag können Sie über den französischen Rententräger stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 01.11.2019 | 11:28
Hallo Ines, rechts auf dieser Seite finden Sie einen Rentenbeginnrechner. Hier können Sie sehen, was für Sie zutrifft. Um zu überprüfen, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und alle zu berücksichtigenden Zeiten enthält, können Sie hier https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ eine Rentenauskunft online beantragen. In dieser steht dann auch der genaue zu erwartende Rentenbetrag. Bitte beachten Sie, dass die Antwort per Post kommt. Sollte also der deutschen Rentenversicherung Ihre Adresse in Frankreich nicht vorliegen, können Sie alternativ direkt bei Ihrer zuständigen Rentenstelle in Frankreich die entsprechenden Auskünfte anfordern. Alles Gute und herzliche Grüße nach Fronkreisch :-)
Berateram 01.11.2019 | 11:27
Ohne Ihren Versicherungsverlauf im Detail zu kennen, kann hier niemand eine sichere Auskunft geben. Wenden Sie sich an Ihren Deutschen Rentenversicherungsträger und bitten um Übersendung einer Rentenauskunft. Dieser können Sie dann den möglichen Rentenbeginn entnehmen. Einen Rentenantrag für die deutsche Rente können Sie 6 Monate vor Rentenbeginn über den französischen Rententräger stellen.
Inesam 01.11.2019 | 16:23
Vielen Dank für die Antworten, vor allem die Zweite war sehr hilfreich. An den franz. Rententräger hatte ich gar keinen Gedanken verschwendet.
senf-dazuam 04.11.2019 | 10:57
Auch für nach 1992 geborene Kinder gibt es Kindererziehungszeiten, inszwischen 30 Monate. Und insgesamt 10 Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten. Falls Sie das der DRV noch nicht angegeben haben, ist die Kontenklärung vor der Rente ein geeigneter Moment dafür!
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