Hallo Dunkelsonne,
Nachteile in Bezug auf Ihr laufendes Rentenverfahren haben Sie bei einem Umzug nicht.
Sie sollten Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre neue Anschrift jedoch rechtzeitig mitteilen.
Dazu können Sie das Formular V0150 nutzen. Den Download finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0150.html?groupName_str=formulare
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam