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Experten-Antwort

Laufender EM-Rentenantrag und Umzug

von Dunkelsonne01.06.2021 | 09:06
683 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ende März d. J. habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Ich bin Ende 50, seit vielen Jahren schwer an Depressionen erkrankt, ausgesteuert und im Bezug der Nahtlosigkeitsregelung. Der Arbeitgeber meiner Ehefrau musste die hiesige Niederlassung aufgrund von Umsatzeinbußen durch Corona schließen. Meiner Frau wurde zum Glück ein guter Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland angeboten. Seit April haben wir nun zwei Haushalte. Auf Dauer ist das finanziell für uns nicht durchhaltbar. Wir hatten vor, die Entscheidung der DRV abzuwarten. Mein Arbeitgeber hat mir auch noch nicht gekündigt. Mittlerweile zerrt dieses Abwarten sehr an meinen Nerven, deshalb meine Fragen: Ist es schädlich, wenn ich schon jetzt in das andere Bundesland umziehe? Gibt es Rechtssprechungen, wo einem EM-Antragsteller wegen Umzug während der Bearbeitungszeit, Nachteile entstanden sind? Vielen Dank für Tipps und/oder konkrete Antworten, Dunkelsonne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dunkelsonne,

Nachteile in Bezug auf Ihr laufendes Rentenverfahren haben Sie bei einem Umzug nicht.

Sie sollten Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre neue Anschrift jedoch rechtzeitig mitteilen.

Dazu können Sie das Formular V0150 nutzen. Den Download finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0150.html?groupName_str=formulare

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Luiam 01.06.2021 | 09:19
Schädlich ist es nicht. Auch bleibt die Rentenversicherung zuständig, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben. Zu empfehlen ist, kündigen Sie Ihren Umzug rechtzeitig an, damit die Rentenversicherung ggf reagieren kann. Insbesondere bei Auswahl der Gutachter. Dennoch kann es sein, dass Sie eine lange Fahrstrecke in Kauf nehmen müssen, um sich begutachten zu lassen.
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